Innsbruck

Urteile im Prozess um Strahlenunfall an ,,Alter Chemie“

Die "Alte Chemie" wurde mittlerweile abgerissen.
© Julia Hammerle

Nach dem Strahlenunfall im bereits abgerissenen Unigebäude der Alten Chemie nach knapp fünfeinhalb Jahren müssen sich am heutigen Freitag zwei Mitarbeiter am Landesgericht verantworten. Ein Urteil wird in den Mittagsstunden erwartet.

Innsbruck – Nach einem Strahlenunfall an der „Alten Chemie“ in Innsbruck im Jahr 2013 haben sich am Freitag zwei Mitarbeiter vor dem Landesgericht verantworten müssen. Ihnen wurde vorgeworfen, bei der Verpackung und Verschickung des radioaktiven Stoffes „Actinoid Americium“ fahrlässig gehandelt zu haben. Der Richter stellte gleich zu Prozessbeginn die Möglichkeit einer Diversion in den Raum.

Auf die Frage des Richters, ob sich der 71-jährige Erstangeklagte schuldig oder nicht schuldig bekenne, meinte dieser: „Das überlasse ich dem Gericht zu entscheiden.“ Der Beschuldigte schilderte zu Verhandlungsbeginn den Prozess des Verpackens des radioaktiven Materials. Der Stoff sei in einem Transportfass, einer Bleiabschirmung und zwei Glasröhrchen verpackt gewesen. Er habe alle Behälter unter ständiger Messung der Radioaktivität, bis auf das innerste Glasröhrchen, geöffnet. „Bei dem innersten Röhrchen habe ich den Schraubverschluss aus Plastik lediglich leicht geöffnet, um zu sehen, ob er noch aufgeht“, schilderte der 71-Jährige.

Danach habe er den Stoff in der Bleiabschirmung und dem Transportfass wieder vorschriftsmäßig verpackt und ordnungsgemäß beschriftet. „Ich dachte nicht daran, dass Radioaktivität austreten könnte. Die Verschraubung war meiner Ansicht nach dicht“, beteuerte der Angeklagte. Er räumte vor Gericht jedoch ein, dass es möglich sein könnte, dass aufgrund der langen Lagerung eine geringe Menge des Stoffes durch die Plastikverschraubung ausgetreten war.

Der Beschuldigte gab an, dass ein Austreten des Americiums bei dem Verpackungsvorgang nicht zu vermeiden gewesen wäre. Laut einem Gutachten hätte man ein Austreten jedoch sehr wohl verhindern können, hielt der Richter dem Uni-Mitarbeiter vor. „Ich habe keinen Fehler gemacht“, beteuerte der 71-Jährige auf Nachfrage des Richters. Die Zweitangeklagte habe ihn bei dem Verpackungsvorgang unterstützt.

Wie sich danach herausstellte, waren die beiden Angeklagten bei dem Verpackungsvorgang einer erhöhten Strahlendosis ausgesetzt gewesen. In der Nuclear Engineering Seibersdorf GmbH (NES) im Bezirk Baden, an die der Behälter zur Entsorgung geschickt worden war, war es daraufhin wegen eines nicht korrekt etikettierten Behälters von der Universität Innsbruck zu einem Strahlenunfall gekommen. In Seibersdorf waren ebenfalls zwei Mitarbeiter einer erhöhten Strahlung ausgesetzt worden.

Diversion ohne Vorstrafe für Angeklagte

Solange das Verfahren um den Strahlenunfall gedauert hatte, so schnell kam es am Freitag zu einem Urteil: Aufgrund Verantwortungsübernahme und geringerem Fahrlässigkeitsgrades ergingen über die beiden Angeklagten jeweils Diversionen ohne Vorstrafe. Der pensionierte Professor erhielt eine Geldbuße von 3650 Euro, dazu muss er anteilsmäßig Gutachtenskosten von zirka 5000 Euro tragen.

Die ehemalige Assistentin kam gar mit 500 Euro Geldbuße mitsamt Pauschalgebühren davon. Nach Rücksprache mit Verteidiger Albert Heiss nahmen die Angeklagten die Diversion sofort an. Die Staatsanwaltschaft gab kein erklären dazu ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig. (APA, TT.com)

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