Bezirk Schwaz

Die Fetzen fliegen weiter hinter der Volksmusikkulisse

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Laut einstweiliger Verfügung dürfen „Die Fetzig’n Tiroler“ diesen Namen nicht mehr verwenden. Als „Die Frechen Tiroler“ kämpfen sie dagegen.

Von Angela Dähling

Zellberg, Kematen –Aus Die Fetzig’n Tiroler sind jetzt Die Frechen Tiroler geworden. Zumindest bis auf Weiteres. Grund für die Umbenennung der jungen Volksmusik-Band ist eine einstweilige Verfügung des Handelsgerichts in Wien.

Wie mehrfach berichtet, hat die Volksmusik-Band Die Fetzig’n aus dem Zillertal das junge Trio aus dem Mittelgebirge auf Unterlassung geklagt. Gründe sind Markenschutz und Wettbewerbsverzerrung. In der einstweiligen Verfügung, die der TT vorliegt, steht nun, dass Die Fetzig’n Tiroler „es ab sofort bis zur Rechtskraft des über die gleichzeitig anhängig gemachte Unterlassungsklage ergehenden Urteils bei sonstiger Exekution zu unterlassen haben, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs den Namen Die Fetzig’n Tiroler als Bezeichnung für eine Musikformation, für Unterhaltung und musikalische Darbietungen, Internetseiten, E-Mail-Adressen, Fanartikel, Tonträger bzw. Ton-/Bildträger zu verwenden“.

Chronologisch werden in der Begründung zahlreiche Absichtserklärungen des Trios aus dem Mittelgebirge angeführt, wonach es sich im Vorfeld der Anklage bereit erklärt hatte, den Namen zu ändern (u. a. in Die Schneidig’n Tiroler). Dies aber letztlich nicht tat. Die Zillertaler Band hat sich ihren Namen als Wortbildmarke eintragen und schützen lassen. Das Argument der Beklagten, dass nach Logo-Änderung das Wort „Tiroler“ (statt „fetzig“) optisch im Logo hervorgehoben wurde, reichte dem Richter nicht aus.

In der einstweiligen Verfügung heißt es: „Verwechslungsgefahr ist in der Regel schon dann anzunehmen, wenn Übereinstimmung in einem der Kriterien Bild, Klang oder Bedeutung besteht. Dass das neue Logo der Beklagten das Wort ,Tiroler‘ in den Vordergrund rückt, reicht nicht aus, um die Verwechslungsgefahr zu beseitigen, zumal auch Zillertaler ,Tiroler‘ sind. ,Die Fetzig’n‘ ist auch kein im normalen Sprachgebrauch verwendetes Wort, um eine Volksmusikgruppe zu beschreiben.“

Das sieht Thomas Partl, Manager der beklagten Band, anders: „Fetzig ist in Tirol ein gebräuchliches Wort, das sogar im Duden steht.“ Er zweifelt zudem an, ob der Markenschutz der klagenden Band gerechtfertigt ist. „Denn die Anmeldung unserer Marke Die Fetzig’n Tiroler wurde abgelehnt, weil das Wort ,Tirol‘ zu allgemein sei und ,fetzig‘ nur heiße, dass die Waren/Dienstleistungen dieser Tiroler mitreißend seien.“ Partls Schlussfolgerung: „Die Marke Die Fetzig’n aus dem Zillertal kann nicht geschützt werden, weil jeder das Wort ,fetzig‘ verwenden darf. Die Klage und die einstweilige Verfügung sind daher nicht gerechtfertigt.“ Man wolle nun per Rekurs zunächst eine aufschiebende Wirkung erreichen.

„Die wird es nicht geben“, meint dazu der Anwalt der Gegenseite, Wilfried Huber. „Rekurs hat normalerweise keine aufschiebende Wirkung bei Marken- und Wettbewerbsrecht“, so der Rechtsvertreter von Die Fetzig’n aus dem Zillertal. Es würde sich lediglich der Start des Hauptverfahrens verzögern. Er wertet die einstweilige Verfügung als eine erste Bestätigung dafür, dass Die Fetzig’n Tiroler gegen Markenrecht verstoßen und unlauteren Wettbewerb betreiben.

Was den Streitwert von 43.200 Euro betrifft, betont Huber: „Angelegenheiten des gewerblichen Rechtsschutzes und immateriellen Güterrechts sind nach Honorarrichtlinien für Rechtsanwälte generell mit 43.200 Euro zu bewerten.“ Es handle sich um einen Streitwert, nicht um eine Geldforderung an das beklagte Trio. Wenn dieses sich jetzt nicht an die einstweilige Verfügung halte, würden aber Geldstrafen folgen.

Ein Ende der Befetzungen ist also vorerst nicht in Sicht.

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