Kurioser Prozess

Der Minki-Krimi: Wenn der Streit um ein Katzengrab vor Gericht landet

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Wenn Tiere sterben, wird es schnell emotional. Das Grab einer Kurzhaarkatze im deutschen Mönchengladbach erhitzt die Gemüter allerdings auf beispiellose Art. Nun muss sich ein Gericht mit dem Kadaver befassen. Sogar eine Exhumierung steht im Raum.

Von Jonas-Erik Schmidt, dpa

Mönchengladbach (dpa) - Als Minki starb, sah es nach einem friedlichen Ende eines Katzenlebens aus. Minki hatte es gut, nach allem, was man weiß. Kräftig war sie und ein Familienmitglied. Als die Kurzhaarkatze nach zwölf Jahren starb, wurde sie daher nicht einfach verscharrt, sondern würdevoll bestattet – und damit fingen die Probleme an.

Freitagnachmittag, ein Amtsgericht in Mönchengladbach. Erschienen sind die Tierfriedhof-Betreiberin Monika Ludwig mit ihrer Anwältin auf der einen Seite und ein Anwalt von Minkis einstigem Besitzer auf der anderen. Minkis Grab – seine Ausgestaltung – hat beide Parteien so sehr entzweit, dass sie sich nun vor Gericht treffen. Richterin Miriam Pels signalisiert, dass sie sich der Tragweite der Thematik bewusst ist: „Ich kenne auch eine Katze von zu Hause.“

Katze laut Besitzer „nur zur Hälfte in ihrem Grab“

Minki war im vergangenen Jahr begraben worden, in Anwesenheit ihres Besitzers, der an dem Gerichtstermin nicht teilnimmt, und der Betreiberin Monika Ludwig. Die Lage eskaliert, als Ludwig später das endgültige Grab einfasst. Der Besitzer wirft ihr nach Angaben seines Anwalts Torsten F. Barthel vor, die Grabgrenze viel enger gezogen zu haben als vereinbart. „Dadurch liegt die Katze jetzt nur noch zur Hälfte in ihrem Grab und zur anderen Hälfte mit ihren Extremitäten außerhalb“, sagt Barthel. Die Begrenzungssteine verliefen nun direkt über dem Herz der Katze. „Das hält mein Mandant für unwürdig“, sagt Barthel. Klare Forderung:Das Grab muss vergrößert werden.

Monika Ludwig und ihre Anwältin halten dagegen: Die Größe des Grabes sei mindestens so wie vereinbart. Und:„Ich sage, die Katze liegt im Grab, in diesem Feld“, bekräftigt Ludwig. Seit knapp sechs Jahren gebe es den Friedhof. „Ich möchte fast sagen, alle meine Kunden sind zufrieden“, sagt Ludwig. Wenn sie von den Gräbern spricht, ist von „Oasen“ die Rede. Unter die Erde gebracht wurden schon Katzen, Hunde, Kaninchen, auch Chinchillas. „Alles, wo das Herz dran hängt.“

Richterin Miriam Pels ist sichtlich bemüht, den Streit so zu befrieden, dass die emotionalen Wunden nicht zu groß werden. Sie halte 50 mal 40 Zentimeter für eine Katze für ausreichend und nach Lage der Dinge sei nicht bewiesen, dass etwas anderes vereinbart worden sei. „Das behauptet der Kläger, aber es gibt dafür keinen Beweis.“

Exhumierung steht im Raum

Viel wichtiger ist daher nun die Frage, wo Minkis Überreste genau in dem Grab liegen. Sind Minkis Pfötchen noch hinter der Steinumrandung oder nicht? Die logische Klärungsmöglichkeit wäre, nach der Katze zu graben. Das Wort Exhumierung steht im Raum. Richterin Pels zeigt der Klägerseite auf, was das bedeuten würde. „Er hat ja vermittelt, dass es ihm insbesondere darauf ankommt, dass die Katze pietätvoll begraben wird“, gibt sie zu bedenken. Sie wisse nicht „ob das so sinnvoll ist, die Totenruhe an der Stelle zu stören.“

Minki wäre wohl tatsächlich in einem unschönen Zustand, sollte sie auf diese Weise in den Streit eingreifen müssen. Viel sehen würde man wohl nicht mehr, sagt auch Kläger-Anwalt Barthel. „Die Tiere werden ohne Sarg bestattet“, erläutert er. Seinen Mandanten verteidigt er. „Manche nennen das einen ‚irren‘ Prozess. Aber so irre ist das gar nicht.“ Der Mann lebe in normalen Verhältnissen, sei beruflich erfolgreich, habe Frau und Kind. „Er ist kein Spinner.“

Die Klage des Katzenbesitzers wird abgewiesen, aber zu Ende ist das Thema damit noch nicht. Der Kläger-Anwalt erklärt nach Angaben eines Gerichtssprechers, dass er nicht aufgetreten sei. „Das ist so, als wäre er nicht da gewesen.“ Ein taktisches Manöver, mit dem die Möglichkeit bleibt, ohne Begründung Einspruch einzulegen. „Das heißt, die ganze Geschichte würde dann eben noch mal von vorne anfangen.“