Post verliert Streit um Mittagspause
Laut Bundesverwaltungsgericht ist die unbezahlte Mittagspause, welche die Post 2012 ihren Zustellern verordnete, rechtswidrig.
Wien –Bereits 2012 verordnete die Österreichische Post AG ihren Zustellern ein Gleitzeitmodell, in dem die Mittagspausen mit einer Zulage abgegolten werden. Einem Kärntner Postler, der diesem Modell nicht zustimmte, wurde daraufhin keine bezahlte Mittagspause mehr gewährt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht nach einem jahrelangen Rechtsstreit entschieden, dass ihm die durch die nicht erfolgte Konsumation der Mittagspause geleisteten Überstunden samt Zuschlag auszubezahlen sind.
„Laut Urteil verstößt die Weisung nicht nur gegen Gesetze, sondern ist sogar willkürlich. Die Bediensteten sind somit nicht verpflichtet, diese zu befolgen“, so die Rechtsanwältin des Postlers, Astrid Wutte-Lang. In dem konkreten Fall handle es sich um mehrere tausend Euro. Die Post könnte das Urteil aber wesentlich teurer kommen, vor allem wenn auch den Zustellern im Gleitzeitmodell daraus Ansprüche erwachsen. Dieses Gleitzeitmodell gilt für rund 8000 Briefzusteller.
„Aufgrund der Weigerung zur Umsetzung rechtskräftiger Gerichtsentscheidungen, der Vielzahl ähnlich gelagerter Fälle und der Eindeutigkeit des nunmehrigen Urteils ergehen nun entsprechende Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft“, betont Wutte-Lang in einer Aussendung am Dienstag.
Auf Anfrage der TT erklärte die Post in einer Stellungnahme: „Die Österreichische Post AG wird die vorliegende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sorgfältig prüfen und in diesem noch nicht abgeschlossenen Verfahren die vorgesehenen Rechtsmittel ergreifen.“ Zunächst werde man aber auf die schriftliche Ausfertigung der Entscheidung warten, davor werde die Post keine Maßnahmen setzen. Abgeschlossen sei das Verfahren jedenfalls sicher nicht, so Post-Sprecher Michael Homola gegenüber dem ORF Kärnten. (hu)