Film über Folter aus Grundausbildung für Polizeischüler gestrichen
Die auf fünf Jahre Dauer ausgerichtete Werknutzung wurde nicht verlängert. Laut Innenministerium ist es nach einer Evaluierung und Änderungen im Ausbildungsplan „nicht erforderlich“.
Wien – 2012 hatte der österreichische Regisseur Stefan Lukacs, dessen Spielfilmdebüt „Cops“ derzeit in den heimischen Kinos ist, den Kurzfilm „Void“ zum Folterfall Bakary J. gedreht. Der Streifen wurde sogar in die Grundausbildung für Polizeischüler übernommen. Nun wurde der Film aus der Ausbildung gestrichen, wie das Wiener Stadtmagazin Falter in seiner am Mittwoch erscheinenden Ausgabe berichtet.
Christoph Pölzl, Sprecher des Innenministeriums, bestätigte am Dienstag der APA den Bericht. Es habe mit Stefan Lukacs für das Vorzeigen des Spielfilms „Void“ für Schulungszwecke „eine auf fünf Jahre Dauer ausgerichtete Werknutzung“ - Kosten 3.360 Euro - gegeben, „welche vor kurzem abgelaufen ist“. Eine Evaluierung habe ergeben, dass etliche Polizeischüler den Spielfilm bereits gekannt hätten.
„Außerdem thematisiert der Spielfilm zwar die Problematik von Gruppendruck bzw. Gruppendynamik und die Vorbildwirkung von Vorgesetzten, spart jedoch Lösungsansätze aus. Aus diesem Grund wurden seitens der Bildungszentren die zur Aufarbeitung dieses Films entwickelten Ausbildungsschwerpunkte als besser geeignet beurteilt als der Film an sich. Zudem nimmt sich der Film durchaus auch viele künstlerische Freiheiten heraus, die absolut nicht der Realität entsprechen“, hieß es in der Stellungnahme des Ministeriums.
Änderungen im Ausbildungsplan
Darüber hinaus führte Pölzl Änderungen in der Grundausbildung an. „Aufgrund der Evaluierung in Verbindung mit den Änderungen im Ausbildungsplan ist eine Verlängerung der Werknutzungsrechte für den Spielfilm ‚Void‘ nicht erforderlich“, hieß es.
Lukacs betonte gegenüber dem Falter, das Ministerium habe ihn wegen einer Verlängerung der Nutzungsrechte nicht kontaktiert. Am Geld wäre das sicher nicht gescheitert. „Aber es scheint, dass der Wille fehlt“, konstatierte der Regisseur.
Bakary J. war im April 2006 von Wega-Beamten in eine mittlerweile abgerissene, an der Brigittenauer Lände gelegene Lagerhalle gebracht und dort schwer misshandelt worden. Der Gambier streitet noch immer mit der Republik Österreich in einem Zivilprozess um höheres Schmerzengeld. Er hatte zunächst 110.000 Euro Wiedergutmachung bekommen. Nach Ansicht seiner Rechtsvertreter, Nikolaus Rast und Susanne Kurtev, war dies ein deutlich zu gering bemessener Entschädigungsbetrag. Sie klagten die Republik auf weitere 384.000 Euro, forderten eine monatliche Rente für den traumatisierten Mann und zusätzlich die gerichtliche Feststellung, dass auch für allfällige weitere zukünftige Folgeschäden gehaftet wird. „Wir warten auf die Entscheidung der Richterin“, sagte Rast am Dienstag. (APA)