Götzens verhängt eine Bausperre für den Ortskern
Die Gemeinde Götzens greift in Bauangelegenheiten wieder einmal durch: Wer im Dorfzenturm bauen will, hat strenge Auflagen zu erfüllen.
Von Denise Daum
Götzens –Die Mittelgebirgsgemeinde Götzens hat vor eineinhalb Jahren den Kampf gegen den Immobilienboom aufgenommen und zu durchaus harten Mitteln gegriffen. So wurde – wie berichtet – unter anderem ein strenger Auflagenkatalog für größere Wohnbauprojekte ausgearbeitet; im vergangenen Jahr erließ die Gemeinde eine temporäre Bausperre.
Nun folgt der nächste Streich: Der Gemeinderat beschloss eine Bausperre für den Ortskern, hauptbetroffen sind die Burgstraße sowie der Bereich des Kirchplatzes. „Die Bausperrenverordnung soll sicherstellen, dass die Ziele des Planungsverfahrens zur Dorfkerngestaltung nicht konterkariert werden“, erklärt Bürgermeister Josef Singer. Will heißen, dass sich die Gemeinde bis zum Abschluss des derzeit laufenden Ortskernentwicklungsprozesses gegen weitere Bauvorhaben absichert. Will aber nicht heißen, dass im Zentrum gar nichts mehr gebaut werden darf. Es müssen nur gewisse Auflagen eingehalten werden, die der Gemeinderat zugleich mit der Bausperre beschlossen hat. Diese Auflagen sind im geänderten örtlichen Raumordnungskonzept festgehalten worden. Die Bausperre gilt so lange, bis die Änderung des Raumordnungskonzepts auch in Kraft tritt.
Zu den Auflagen gehört unter anderem ein Mindestabstand zwischen Straße und baulichen Anlagen von 1,5 Metern. Zudem sind ausschließlich giebelständige Satteldächer sowie maximal drei Geschoße erlaubt, Dachgaupen sind verboten.
Für Markus Sint von der Fraktion „Götzens Bewegen“ sind diese Auflagen ein „Schnellschuss“. Seine Fraktion hat deshalb (so wie die FPÖ) dagegen gestimmt. „Die Bausperre leuchtet uns schon ein, wir hätten nur gern auch über die Auflagen mitgeredet. Die wurden vorher aber nicht einmal im Gemeindevorstand besprochen. Auf solche Friss-oder-stirb-Methoden bin ich allergisch“, betont Sint.
Bürgermeister Josef Singer zeigt sich über diese Argumentation verwundert. „Diese Auflagen habe ja nicht ich erfunden, sondern das sind die Wünsche der Bürger, die im Zuge des Ortskernentwicklungsprozesses hervorgebracht wurden.“ Da gebe es im Gemeinderat nichts zu besprechen. Die Bürgermeisterliste, so Josef Singer, sei regelrecht „entsetzt“ darüber, dass die Fraktion um Markus Sint den „Bürgerwunsch negiert“.
Das geänderte Raumordnungskonzept liegt nun für vier Wochen in der Gemeinde auf. Fünf Wochen lang können Bürger eine Stellungnahme dazu abgeben.