Fall Maurer

Soziale Netzwerke und die Justiz: Es ist kompliziert

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Medienrechts-Expertin Maria Windhager vertritt Sigrid Maurer im Belästigungs-Fall. Sie ortet Aufholbedarf beim Thema Facebook und Co.

Von Cornelia Ritzer

Wien –Am Dienstag wurde die frühere Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer wegen übler Nachrede verurteilt – nicht rechtskräftig, sie hat volle Berufung eingelegt. Die Vorgeschichte: Die Ex-Politikerin hatte am 30. Mai zwei obszöne Nachrichten an sie auf Facebook und Twitter gepostet und darin den Besitzer eines Wiener Biergeschäfts als Verfasser beschuldigt. Der Geschäftsbesitzer wurde daraufhin von Usern mit Beschimpfungen überschwemmt, sein Lokal erhielt im Netz schlechte Bewertungen und der Mann wurde mehrfach bedroht. Der 40-Jährige bestritt, der Verfasser zu sein, und klagte Maurer.

„Es gibt eine Rechtsschutzlücke im konkreten Fall“, sagt Maurers Anwältin Maria Windhager am Tag nach der Urteilsverkündung. Richter Stefan Apostol hatte sein Urteil mit dem Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht begründet. Maurer konnte auch den Wahrheitsbeweis nicht erbringen, dass der von ihr verdächtigte Mann wirklich Absender der sexuellen Belästigung war. Laut Windhager habe ihre Mandantin „ehrlich geglaubt, dass er der Absender war“, eine Stellungnahme von ihm habe sie aber nicht eingeholt. Aus gutem Grund, so die Juristin, denn: „Ich will die journalistische Sorgfaltspflicht nicht in Frage stellen, sie funktioniert in der Praxis sehr gut. Aber in einem Belästigungsfall eine Stellungnahme einholen zu müssen, ist absurd und widersinnig.“ Hier besteht laut der Medienrechtsexpertin „Korrekturbedarf“ in der Rechtsprechung.

Beim Thema soziale Medien – also Facebook, Twitter und andere Plattformen – hat für Windhager die Justiz auf allen Ebenen noch viel Aufholbedarf. „Das Thema Social Media ist in der Justiz zu wenig ausjudiziert. Es braucht mehr Bewusstsein über die Dynamiken in einer digitalen Welt.“ In einer u. a. vom Weißen Ring von Sommer 2017 bis Frühling 2018 durchgeführten repräsentativen Online-Umfrage gab ein Drittel (32 Prozent) der befragten 1018 Mädchen und Frauen an, innerhalb des letzten Jahres zumindest einmal Gewalt im Internet erlebt zu haben. Vor allem mit Beschimpfungen und Beleidigungen (23 Prozent) und sexuell anzüglichen Mitteilungen (elf Prozent) waren die Userinnen konfrontiert. „Das Allerwichtigste ist die Prävention – und zwar früh, spätestens in der Volksschule“, sagt Dina Nachbaur, Bundesgeschäftsführerin der Opferhilfe-Organisation Weißer Ring im Rahmen einer Veranstaltung zum Thema „Gewalt im Netz gegen Frauen und Mädchen“. Windhager sieht beim nicht rechtskräftigen Schuldspruch gegen ihre Mandantin außerdem eine Täter-Opfer-Umkehr: „Durch das Urteil wird ein fatales Signal gesendet, nämlich dass man mit Belästigungen im Internet durchkommt.“

Trotzdem ist die Juristin „froh um den Fall“, denn: „Er ist eine Chance für Veränderung und zeigt das derzeitige Dilemma gut auf.“ Auch Justizminister Josef Moser (ÖVP) sieht in der derzeitigen Gesetzgebung „eine Lücke“, was Beleidigungen in digitalen Medien betrifft. Er spricht sich aber gegen „Anlassgesetzgebung“ aus und sagt: „Es ist ein Thema, das jedenfalls diskutiert werden muss.“

Der Justizminister verwies auf die bestehende Taskforce Strafrecht, die Tatbestände wie etwa Cybermobbing erörtert. Man müsse auch schauen, welche Möglichkeiten es außerhalb des Strafrechts gebe, um sich dagegen effektiv zu wehren. Laut ÖVP-Staatssekretärin Karoline Edtstadler „befasst sich die Taskforce im Bereich Opferschutz sehr intensiv mit der Frage, wie man mehr Bewusstsein schaffen kann“. Sexistische Belästigungen sind für die Strafrichterin jedenfalls „vollkommen inakzeptabel“.