TVB-Wahl in Osttirol aufgehoben: Alles zurück auf Anfang
Das Landesverwaltungsgericht hat die Wahl im Tourismusverband Osttirol von 2017 aufgehoben. Neu gewählt wird voraussichtlich nächstes Jahr. Die TT erklärt, warum es dazu kam und welche Folgen das hat.
Von Catharina Oblasser
Lienz, Innsbruck – Die Würfel sind gefallen: Die mit Hochspannung erwartete Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts zur Wahl im Tourismusverband (TVB) Osttirol besagt, dass die Wahl von 2017 aufgehoben wird. Nun müssen die über 4000 Mitglieder neu wählen. Es wird keine Berufung gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgericht geben.
1. Warum ist es zur Wahlaufhebung gekommen? Ursache dafür waren zwei Beschwerden. Eine kam von TVB-Mitglied Christian Tegischer, vertreten durch Anwalt Herbert Weichselbraun. Tegischer führte an, dass die Wahlurnen nicht ordnungsgemäß verplombt gewesen waren. Die zweite Beschwerde kam vom Matreier Bürgermeister und ÖVP-Politiker Andreas Köll, vertreten durch Anwalt Johannes Hibler. Köll erachtete die Wahl als ungültig, weil er nicht für die TVB-Gremien kandidieren durfte. Das Land als erste Instanz hatte die Wahl trotz der Beschwerden für gültig erklärt, das Landesverwaltungsgericht sah das anders.
Gerhard Föger, Leiter der Tourismusabteilung im Innsbrucker Landhaus, sagt dazu: „Die Entscheidung ist jetzt gefallen und es ist für uns selbstverständlich, dass wir diese akzeptieren und zur Kenntnis nehmen. Wir werden uns mit dem Tourismusverband Osttirol umgehend bezüglich des Neuwahltermins ins Einvernehmen setzen.“
2. Was ist der Hauptgrund für die Wahlaufhebung? Das Landesverwaltungsgericht widmete sich nicht nur den Themen der beiden Beschwerden, sondern beleuchtete den gesamten Wahlablauf vom Dezember 2017 im TVB Osttirol. Neben einigen anderen rechtswidrigen Details bemängelte das Gericht vor allem, dass die Listen mit den Kandidatennamen zu spät eingereicht worden waren. Hintergrund ist die neue Möglichkeit bei TVB-Wahlen, schon im Lauf der Woche vor der Vollversammlung in den TVB-Büros zu wählen. Die Vollversammlung mit Neuwahl war für den 18. Dezember 2017 angesetzt. Mitglieder konnten aber schon ab dem 11. Dezember ihre Stimme abgeben. Für das Gericht gilt der 11. Dezember somit als „Beginn der Wahl“. Angesichts der Tatsache, dass die Kandidatenlisten spätestens vier Wochen vor „Beginn der Wahl“ vorliegen müssen, wurden die Listen aber zu spät eingereicht. Also ist die gesamte Wahl ungültig.
3. Wie geht es weiter? Die Neuwahl wird voraussichtlich erst 2019 stattfinden. Es muss ein Termin festgelegt werden, die Kandidatenlisten müssen neu eingereicht werden. Bis zum Wahlergebnis bleiben alle Funktionäre des TVB im Amt. Zurzeit ist das unter anderem Obmann Franz Theurl. Er will zum Gerichtsurteil und weiteren Plänen noch nichts sagen, auch nicht, ob er wieder antritt. „Ich muss zuerst mit meinem Team sprechen“, erklärt er gegenüber der TT.
4. Was bisher geschah: In den Monaten vor der Osttiroler TVB-Wahl entwickelte sich ein Machtkampf zwischen zwei Tourismus-Kapazundern: Franz Theurl, Langzeitobmann im TVB Osttirol, und Heinz Schultz, Liftunternehmer aus dem Zillertal. Theurl zieht in Osttirol nicht nur im Tourismus viele Fäden, Schultz betreibt im Bezirk Lienz mehrere Bergbahnen und Hotels. Bei der TVB-Wahl hatten beide mit ihren Listen kandidiert, letztlich behielt Theurl die Oberhand. Er wurde wieder zum Obmann gewählt und besetzte sämtliche Führungsfunktionen mit seinen eigenen Leuten. Die Schultz-Liste errang zwar sechs Sitze im Aufsichtsrat, ging aber sonst leer aus – trotz Stimmenmehrheit. Auch Schultz will sich erst mit seinen Listenkollegen beraten, bevor er über die kommenden Wahlen spricht.