Berufung deutscher Ärztin in Abtreibungs-Verfahren abgewiesen
Eine Ärztin hatte auf ihrer Homepage Schwangerschaftsabbrüche erwähnt. Das Gericht wertete das als Werbung und verurteilte die Medizinerin. Sie legte Berufung ein - diese wurde nun abgewiesen.
Gießen – Das umstrittene Urteil im Streit über das Abtreibungsrecht in Deutschland ist bestätigt worden. Das Landgericht Gießen (Hessen) wies die Berufung der Ärztin Kristina Hänel ab, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Die Allgemeinmedizinerin aus Gießen hatte Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichts eingelegt, das sie vor knapp einem Jahr zu 6000 Euro Strafe verurteilt hatte. In dem Urteil hatte es geheißen, Hänel werbe auf ihrer Homepage für Schwangerschaftsabbrüche, was gegen den Paragrafen 219a des deutschen Strafgesetzbuchs verstoße. Das Gesetz verbietet das öffentliche Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen.
Hänels Anwalt hatte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht den Paragrafen 219a in seiner jetzigen Form als verfassungswidrig bezeichnet, da er die Berufsfreiheit von Ärzten und das Informationsrecht der schwangeren Frauen verletze. Der Anwalt hatte für den Fall einer Verurteilung bereits angekündigt, die nächste Instanz anrufen zu wollen. (APA/dpa)