Im Heli nach Hochgurgl: Luxus-Urlauber sorgen für Kopfschütteln
Ötztaler Touristiker präsentierten kürzlich in Wien den Luxusurlaub samt Anreise per Heli. Das ist legal, sorgt aber für Kopfschütteln.
Von Alexandra Plank
Hochgurgl –Da kam ein Wiener Lifestyle-Reporter ganz schön ins Schwärmen, als er beschrieb, wie ein Ötztaler Touristiker über die Annehmlichkeiten eines Hubschrauberfluges vom Innsbrucker Flughafen zum Heliport in Hochgurgl berichtete. Nicht nur, dass man sich die nervige Anfahrt auf überfüllten Bergstraßen erspart, bietet sich dem Urlauber, der über eine ordentlich dotierte Kreditkarte verfügt, in den 20 Flugminuten ein großartiges Bergpanorama.
Fünf-Sterne-Urlaub wolle man anbieten, wurde bei der Präsentation in einem Wiener Ringstraßenhotel erklärt. Der Flug ist nur das Sahnehäubchen für das Premiumskigebiet und erscheint mit Kosten von 1950 Euro für eine Richtung zudem relativ preiswert. Was ist aber mit der Regelung, die touristische Flüge in Tirol großteils untersagt?
Walter Tschon, Stellvertreter des Landesumweltanwaltes, verweist auf den entsprechenden Text des Tiroler Naturschutzgesetzes: „Es gilt zu prüfen, welche Bewilligungen für derartige Flüge erforderlich sind und ob diese Flüge überhaupt gesetzlich erlaubt sind.“ Grundsätzlich bestehe in ganz Tirol ein Verbot zur Beförderung von Personen zu touristischen Zwecken.
Eine klare Bestimmung, sollte man meinen. Doch die Nachfrage beim Land und bei der Flugbehörde ergibt ein anderes Bild: Die Luxusflüge sind legal, weil es sich beim Heliport Hochgurgl um einen Flugplatz handelt. Die Beförderung von Touristen ist zwischen Flugplätzen gestattet (siehe Infokasten).
Die Luftfahrtbehörde präzisiert in einem Schreiben, dass der konkrete Landeplatz aufgrund einer Benützungsbewilligung von 2009 über die Genehmigung für „überwiegend“ Rettungsflüge verfügt. Es könne daher die Zulässigkeit nicht von vornherein beurteilt werden, sondern diese stelle sich erst heraus, sobald man die Gesamtfrequenz kenne.
Andreas Nagele von der Bezirkshauptmannschaft Imst erklärt, dass ihm der Fall neu sei. Man müsse die Vorgänge über ein Jahr beobachten, dann könne man sagen, ob hier Rettungs- oder touristische Flüge überwiegen. „Es ist schwierig, dass wir erst im Nachhinein beurteilen können, ob die Bewilligung überschritten wurde.“ Tschon lehnt derartige Flüge klar ab: „Genehmigungen aus naturschutzrechtlicher Sicht würde die Öffentlichkeit nicht verstehen. Sie wären auch mangelnder Respekt gegenüber den Alpenbewohnern und den alpinen Bereichen.“ Es entstehe der Eindruck, man forciere das „Freizeit-Juhu“ im Gebirge. Tschon will eine Korrektur des Gesetzes und damit ein eindeutiges Verbot. Die Regelung stehe auch in klarem Widerspruch zur Alpenschutzkonvention.
Der Flugunternehmer Roy Knaus von Heli Tirol spricht indes von einem Marketing-Gag der Ötztaler Touristiker. In Ischgl sei das längst üblich. „Wenn nach Hochgurgl künftig drei derartige Flüge pro Saison stattfinden, ist das viel.“ Er führe über den Heliport Hochgurgl 500 Rettungsflüge pro Jahr durch, auch Lawinensprengungen. Wirtschaftlich würden die Touristenflüge nicht ins Gewicht fallen.