Bayerns Innenminister widerspricht Gutachten zur Grenzpolizei

München/Wien (APA/dpa) - Anders als in einem Rechtsgutachten angegeben ist der Einsatz der bayrischen Grenzpolizei nach Ansicht von Bayerns ...

München/Wien (APA/dpa) - Anders als in einem Rechtsgutachten angegeben ist der Einsatz der bayrischen Grenzpolizei nach Ansicht von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) von der Verfassung gedeckt. „Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Polizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, sagte er am Montag in München.

Herrmann widersprach damit ausdrücklich einem Rechtsgutachten, welches die Grünen im Deutschen Bundestag in Auftrag gegeben hatten. Seit Juli 2018 wird die bayrisch-österreichische Grenze nicht mehr nur von der Bundespolizei, sondern auch von bayrischen Polizisten kontrolliert.