Bundesbank verschärft Mitarbeiter-Regeln für Wertpapiergeschäfte
Frankfurt (APA/Reuters) - Die Deutsche Bundesbank hat verschärfte Regeln für private Finanzgeschäfte ihrer Beschäftigten eingeführt. Mit den...
Frankfurt (APA/Reuters) - Die Deutsche Bundesbank hat verschärfte Regeln für private Finanzgeschäfte ihrer Beschäftigten eingeführt. Mit den neuen Leitlinien sollen Insiderhandel, die Nutzung sensibler Informationen für private Zwecke und Interessenskonflikte vermieden werden, teilte die deutsche Notenbank am Dienstag mit. Schon ein entsprechender Anschein solle verhindert werden. Die Regeln sind allerdings umstritten.
Laut „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ haben einige Mitarbeiter Widerspruch eingelegt. Auch gebe es eine Klage bei einem Verwaltungsgericht. Ein Bundesbank-Sprecher wollte sich dazu nicht äußern.
Laut Bundesbank liegen die neuen Vorschriften in einem für Zentralbanken üblichen Rahmen. Hintergrund sei die Harmonisierung entsprechender Leitlinien innerhalb der 19 Euro-Länder.
Die neuen Regeln greifen seit dem 1. September. Besonders strenge Vorschriften gelten für jeweils ein Viertel der 11.500 Beschäftigten, die in eine von zwei Kategorien für Geheimnisträger fallen. Ein Mitarbeiter der Kategorie eins darf beispielsweise keine Aktien oder Anleihen von Banken und sonstigen Finanzunternehmen aus der EU erwerben. Dies gilt auch für ausländische Geldhäuser mit Niederlassungen in der EU. Auch gelten für sie und für die Beschäftigten der zweiten Stufe strenge Offenlegungspflichten bei kurzfristigen Wertpapier- und Finanzgeschäften im monatlichen Gesamtvolumen von mehr als 10.000 Euro.
Bei der Europäischen Zentralbank gelten noch strengere Regeln. So sind beispielsweise ohne Abstufungen allen EZB-Beschäftigten Wertpapier-Geschäfte mit Aktien oder Anleihen von Finanzunternehmen mit Sitz in der EU untersagt. Das gilt auch für Investmentfonds, die in Finanztiteln engagiert sind. Zudem müssen sich Mitarbeiter alle kurzfristigen Wertpapiergeschäfte genehmigen lassen, ebenso Investments ab 10.000 Euro im Monat, die Gold oder Staatsanleihen der Euro-Länder betreffen.
~ WEB http://www.bundesbank.de ~ APA372 2018-10-23/15:51