Nationalrat: UVP-Novelle wird leicht entschärft

Wien (APA) - Die von NGOs bekämpfte Reform der Umweltverträglichkeitsprüfungen wird nun doch noch entschärft. Demnach müssen die Nicht-Regie...

Wien (APA) - Die von NGOs bekämpfte Reform der Umweltverträglichkeitsprüfungen wird nun doch noch entschärft. Demnach müssen die Nicht-Regierungsorganisationen die Namen ihrer Mitglieder der Behörde doch nicht nennen.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die NGOs 100 Mitglieder namhaft machen müssen, um im Verfahren entsprechend anerkannt zu werden, also Parteienstellung zu erhalten. Dem ist zwar auch gemäß dem Abänderungsantrag, der heute Abend im Plenum eingebracht wird, so, doch sind die Namen nun nicht der Behörde zu nennen, sondern dieser nur „glaubhaft zu machen“.

Das heißt, man kann sie auch Notaren, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern oder Rechtsanwälten nennen, die dann eine entsprechende Zertifizierung vornehmen. Ferner vorgenommen wird eine Klarstellung, wonach jedenfalls nur 100 Namen anzugeben sind. Das heißt, hat eine NGO 200 Mitglieder, müsste nur die Hälfte davon bekannt gemacht werden.

Umweltministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) betont, dass hier aktiv ein Schritt in Richtung Nicht-Regierungsorganisationen gesetzt werde, um alle Bedenken auszuräumen. Dass es überhaupt das Kriterium der Mindestmitgliederzahl gibt, ist ihren Angaben zu Folge ein Wunsch des Parlaments gewesen.