Steirische Kinderbetreuung soll flexibler und qualitätvoller werden
Graz (APA) - Die Kinderbetreuung in der Steiermark wird novelliert. Laut der steirischen Bildungslandesrätin Ursula Lackner soll es ab dem B...
Graz (APA) - Die Kinderbetreuung in der Steiermark wird novelliert. Laut der steirischen Bildungslandesrätin Ursula Lackner soll es ab dem Betreuungsjahr 2019/20 mehr Flexibilität für Kinder und Eltern, mehr Qualität in der Betreuung durch stufenweise Freistellungen der Leiterinnen geben und bis zu drei Standorte gemeinsam geleitet werden.
In der Steiermark werden rund 36.800 Kinder in Kinderkrippen, -gärten, bei Tagesmüttern und in Horten betreut. Seit dem Jahr 2014 hat es bei der Zahl der Einrichtungen (1.038) einen Zuwachs von 7,1 Prozent gegeben. Gleichzeitig ist auch die Zahl der betreuten Kinder um 7,3 Prozent und die Zahl der Gruppen in Kinderkrippen um 7,8 Prozent gestiegen. Nun soll das zuletzt im Jahr 2014 novellierte Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz den neuen Anforderungen angepasst werden.
„Es geht um die Zukunft unserer Kinder. Daher habe ich die Neufassung der Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes auf drei Säulen gestellt: Mehr Qualität, mehr Flexibilität, weniger Verwaltungsaufwand“, erklärte Bildungslandesrätin Lackner am Donnerstag bei der Präsentation der Eckpunkte der Neufassung, die in den nächsten Tagen in Begutachtung gehen soll. Die Novelle soll ab dem Betreuungsjahr 2019/20 gelten.
Ein Kernbereich ist die Flexibilisierung der Früh- und Nachmitttagsbetreuung. In den Einrichtungen, in denen die Anmeldezahlen für eine Ganztagesgruppe nicht reicht, sollen die Kinder dann auch vor und nach der sechsstündigen Öffnungszeit flexibel und ausschließlich durch Kinderbetreuerinnen betreut werden. In Kinderkrippen soll die Anwesenheitspflicht der Kinder von vier auf drei Tage reduziert werden. Kinder, die nach dem 31. August geboren werden, sollen künftig schon im September in den Kindergarten gehen dürfen.
Als „Herzstück der Neufassung“ bezeichnete Lackner die stufenweise Freistellung von der Kinderbetreuung für die Leiterinnen je nach der Größe der Einrichtung. „Damit haben sie mehr Zeit für Eltern-Gespräche und Qualitätsentwicklung“, argumentierte Lackner. Bisher sind 36 Leiterinnen teilweise oder zur Gänze freigestellt, künftig sollen 630 steirische Betreuungseinrichtungen von dieser Regelung profitieren. Eine volle Freistellung der Leitung wird es in Halbtags- und Ganztagseinrichtungen ab der elften Gruppe geben, ab der ersten Gruppe gibt es eine verpflichtende vierstündige Freistellung, ab drei Gruppen eine 12-stündige Freistellung pro Woche. Das sei ein Ausmaß, mit dem die Steiermark bundesweit die Spitzenrolle übernehme.
Von einem Standort aus konnten bisher maximal fünf Gruppen geleitet werden. Das entspreche nicht mehr den heutigen Anforderungen, weshalb künftig bis zu 13 Gruppen an maximal drei Standorten gemeinsam geleitet werden können. Das neue Gesetz sei „nicht am Schreibtisch“ entstanden, sondern in Diskussion mit den Trägern, Gemeinde- und Personalvertretungen, dem Qualitätszirkel und Gesprächen mit den Kindergartenpädagogen.