Verschwundene Linzer Bilder: Wiederaufnahme-Antrag wurde abgelehnt

Linz (APA) - Im Fall der verschwundenen Linzer Bilder, wonach die Stadt nach jahrelangem Rechtsstreit eine Schadenersatz-Zahlung in Millione...

Linz (APA) - Im Fall der verschwundenen Linzer Bilder, wonach die Stadt nach jahrelangem Rechtsstreit eine Schadenersatz-Zahlung in Millionenhöhe geleistet hatte, wurde der Antrag auf Wiederaufnahme von einem der beiden Prozesse, in einem Urteil des Linzer Richters Hermann Holzweber abgelehnt, berichtet die „Kronen Zeitung“ am Nationalfeiertag.

Ein weiteres Verfahren in der Causa soll ebenfalls kurz vor dem Urteil stehen. Laut Bericht gehe man davon aus, dass die Stadt Linz die Ablehnung bekämpfen wird.

Seit 2006 streiten die Erben der Kunstsammlerin Olga Jäger und die Stadt Linz um die Bilder, neben der Klimt-Grafik auch drei Werke von Egon Schiele. Die Eigentümerin hatte sie der Neuen Galerie geliehen. Als ihre Erben im Nachlass den Leihschein fanden und ihn einlösen wollten, waren die Werke verschwunden. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zahlte die Stadt Linz schließlich insgesamt 8,34 Millionen Schadensersatz plus Zinsen.

Damit wäre der Fall erledigt - theoretisch. Denn im Juni 2016 entdeckte die Lentos-Vizedirektorin im Archiv zufällig ein Schriftstück, wonach die Mutter der Erben bereits 1990 die Bilderleihe aufgekündigt habe und damit - zumindest nach Rechtsmeinung der Stadt - die erst 16 Jahre später eingeklagten Schadensersatzansprüche verjährt seien. Dies war für Linz Anlass, eine Wiederaufnahme des Prozesses anzustreben, man scheiterte jedoch in zwei Instanzen. Erst der Oberste Gerichtshof kam zu der Ansicht, dass das Verfahren über die Wiederaufnahme fortgesetzt werden müsse, da jenes neue Beweismittel von der ersten Instanz nicht ausreichend gewürdigt worden sei.