Bezirk Imst

Leinen-los ist in Stams unerwünscht

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Weil immer mehr „Leinenzwang-Flüchtlinge“ nach Stams kommen, beschloss der Gemeinderat die Ausweitung der Verordnung über das verbaute Ortsgebiet hinaus. Die Bergwacht soll Verstöße ahnden.

Von Agnes Dorn

Stams –Bisher war in der Gemeinde Stams die Leinenpflicht ausschließlich auf das verbaute Ortsgebiet beschränkt. Dies wird sich nun nach einem einstimmig getroffenen Gemeinderatsbeschluss ändern, dem aber zunächst eine recht emotionale Diskussion vorangegangen war: So wurde von GV Markus Rinner der Antrag eingebracht, die Leinen- und Kotaufnahmepflicht (diese gilt ohnehin im gesamten Gemeindegebiet) auf den Bereich Dorf bis Staudach auszuweiten, da gerade dieses Gebiet besonders gern von auswärtigen Hundebesitzern aufgesucht werde, die hier ihre Hunde frei laufen lassen.

„Das Problem hat in den letzten Jahren massiv zugenommen. Viele kommen mit drei bis vier Hunden und lassen sie frei laufen. Als Landwirt hat man da große Probleme“, ärgert sich auch der Staudacher Landwirt und Gemeinderat Franz Lechleitner über den Freilauftourismus.

Die Verunreinigung von Äckern und Wiesen mit Hundekot wäre eigentlich schon durch das Tiroler Feldschutzgesetz verboten und nach einer Gemeindeverordnung kann ein Verstoß gegen die Pflicht zur Entsorgung von Hundekot als Verwaltungsübertretung vom Bürgermeister mit einer Geldstrafe bis zu 1820 Euro geahndet werden. Ebenso wie der Verstoß gegen die Leinenpflicht, der mit einer Strafe von 360 Euro sanktioniert werden kann.

Theoretisch: Denn wo kein Kläger, da bekanntlich kein Richter und wo kein Beweis, da kein Strafbestand. Und so stellte Bürgermeister Franz Gallop auch die Bedingung, dass er dem Antrag nur dann zustimmen werde, wenn die Einhaltung der Verordnung auch kontrolliert werde. „Die Bergwacht würde das übernehmen“, meinte der Dorfchef.

Dass die Hinterlassenschaften zu beseitigen sind, darüber waren sich aber ohnehin alle Gemeinderäte einig, doch mit dem nunmehr gültigen Beschluss wird vor allem das Anleinen des Hundes im Bereich Staudach bis Dorf verpflichtend vorgeschrieben. Viele Menschen hätten Angst vor Hunden und gerade für Radfahrer und Kinder im Bereich des Fußballplatzes würden freilaufende Tiere ein Sicherheitsrisiko darstellen, wie mehrere Gemeinderäte bemerkten. „Für Spaziergänger und Radfahrer ist es feiner, wenn der Hund angehängt ist“, zeigte sich auch GR Hermann Schweigl zufrieden mit dem Antrag.

Dass mit der Verordnung auch die einheimischen Hundehalter zum Handkuss kommen werden, ärgerte dagegen sowohl GR Wolfgang Hörmann von der Opposition als auch zwei Zuhörerinnen aus Staudach, die ebenfalls ihren Unmut über die Verpflichtung kundtaten. „Wer muss es ausbaden? Die Bevölkerung! Man soll auf die Hundebesitzer nicht mit dem Finger zeigen“, ärgerte sich Hörmann über die Verordnung, die alle Hundebesitzer über einen Kamm scheren würde. Auch Listenkollege Bernhard Paßler schloss sich der Kritik an: „Man kann nicht wegen dem Zuzug die eigenen Leute bestrafen. In Staudach gibt es drei oder vier Hundebesitzer und 40 fahren zu.“

Einigen konnte man sich nach längerer Diskussion schlussendlich auf einen Kompromiss, der das vorgesehene Gebiet nach Süden hin verkleinert. Dadurch wird zumindest auf der Straße, die bei der Biokosmetikfirma Sanoll vorbeiführt, weiterhin den Hunden der Freilauf erlaubt sein.