Tirol

Winterfest fahren: Ab November gilt Winterreifenpflicht

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Alle Jahre wieder muss das Auto winterfest gemacht werden: In Österreich gilt die situative Winterreifenpflicht ab 1. November. Hält man sich nicht daran, drohen Strafen von bis zu 5000 Euro.

Innsbruck — Es ist wieder soweit: Mit dem Kälteeinbruch und mit Regen, Schnee und Nebel sind die Straßenverhältnisse gefährlicher geworden — und der Wechsel auf Winterreifen steht an. Von 1. November bis 15. April sind Winterreifen bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen in Österreich verpflichtend. Die Polizei empfiehlt, sie aber in jedem Fall zeitnah auszutauschen. ,,Nicht nur bei Schnee- und Eisfahrbahnen weisen Winterreifen eine bessere Griffigkeit als Sommerreifen auf. Bei Temperaturen von unter 7 Grad Celsius verhärtet sich die Gummimischung bei Sommerreifen, wodurch sich die Haftung der Reifen auf der Fahrbahn verschlechtert und beim Bremsen zur Verlängerung des Bremsweges führt", erklärt Markus Widmann, Kommandant der Landesverkehrsabteilung.

Die Polizei appelliert außerdem an alle Lenker, ihre Fahrzeug nicht nur mit Winterreifen aufzurüsten, sondern auch das Fahrverhalten den Bedingungen anzupassen.

Die genauen Bestimmungen für die verschiedenen Fahrzeugkategorien sehen folgendermaßen aus:

Pkw und Lkw bis 3,5 t:

Winterreifenpflicht (bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen): 1. November bis 15. April

Bei Pkw und Lkw bis 3,5 t gilt, dass auf allen Rädern entsprechende Winterreifen montiert sein müssen, wenn Verhältnisse wie Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis herrschen. Wenn die Fahrbahn mit einer Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist, können alternativ auch Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden.

Lkw ab 3,5 t und Omnibusse:

Winterreifenpflicht und Schneekettenmitnahmepflicht: 1. November bis 15. März/15. April

Für Lkw und Busse gilt, dass Winterreifen zumindest auf den Rädern einer Antriebsachse montiert sein müssen. Diese Bestimmung, die alle Fahrzeuge über 3,5 t zur Verwendung von Winterreifen und zur Mitnahme von Schneeketten verpflichtet, soll verhindern, dass im Winter Straßen durch hängengebliebene Schwerfahrzeuge unpassierbar werden.

Strafen

In Ausnahmen werden Verstöße mit Organstrafverfügung geahndet, ansonsten mit einer Anzeige an die Behörde mit Strafrahmen von bis zu 5000 Euro. Wird die Verkehrssicherheit durch Nichtverwendung von Winterreifen oder Schneeketten gefährdet, ist die Polizei berechtigt, Fahrzeuglenker an der Weiterfahrt zu hindern. (TT.com)

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