ÖAMTC warnt: Die dunkle Zeit ist Unfallzeit
Der ÖAMTC warnt im Herbst und Winter besonders vor Nebel und früher Dunkelheit. Seit Donnerstag gilt die Winterreifenpflicht.
Innsbruck –Jedes Jahr, wenn die Tage kurz und die Temperaturen kälter werden, steigt die Unfallgefahr stark an. Und jedes Jahr mahnen Polizei und Verkehrsclubs zur Vorsicht. Besonders wegen der eingeschränkten Sicht und der Beschaffenheit der Fahrbahn. Seit 1. November gilt auch wieder die Winterreifenpflicht.
Vor allem für Fußgänger wird es im Herbst und Winter zusehends gefährlich, wie auch der Österreichische Automobilclub (ÖAMTC) feststellt. „Es wird zeitiger dunkel und viele Wege werden, vor allem am späten Nachmittag und am frühen Abend, bei schlechten Sichtbedingungen zurückgelegt“, erklärt ÖAMTC-Experte David Nosé. Was auch Zahlen untermauern: Von den 2016/17 österreichweit 4005 Unfällen mit Beteiligung von Fußgängern fielen etwa 30 Prozent auf den Zeitraum zwischen November und Januar.
„Unfälle mit Fußgängern können vermieden werden. Verbesserte Erkennung, vor allem durch helle Kleidung und Reflektoren, sind ein wichtiger Beitrag“, sagt er. Denn man sei, logischerweise, für den Autolenker deutlich besser sichtbar.
Sehr hoch ist im Herbst und Winter auch die Zahl der durch Nebel verursachten Verkehrsunfälle. Wie aus Erhebungen der Statistik Austria hervorgeht, fallen rund 83 Prozent der Nebel-Unfälle in die Zeit zwischen Oktober und Januar. Im Jahr 2017 wurden in Tirol 13 durch Nebel verursachte Unfälle registriert. „Das Problem ist oft, dass die Fahrgeschwindigkeit nicht mehr den Sichtverhältnissen entspricht“, sagt Roland Frisch von der ÖAMTC Fahrtechnik. Sein einfacher Tipp: vorsichtig fahren, wenn es nebelig wird.
Zu einem „angepassten Fahrverhalten“ mahnt auch Enrico Gabl von der Tiroler Verkehrspolizei. „Besonders bei matschiger oder eisiger Fahrbahn sollte man die Geschwindigkeit drosseln“, sagt er.
Zudem verweist der Verkehrspolizist darauf, dass seit 1. November und bis 15. April wieder die Winterreifenpflicht gilt – für Autos und Laster un- ter 3,5 Tonnen jedoch nur bei winterlichen Verhältnissen. „Mit den Einheimischen haben wir eigentlich diesbezüglich selten Probleme. Die allermeisten halten sich wirklich gut daran. Nur Touristen kennen die Regelung hin und wieder nicht“, betont er und verweist auf die empfindlichen Strafen für jene, die sich nicht daran halten: „Der Strafrahmen für eine Anzeige liegt hier bei 5000 Euro.“ (TT)