Tirol

Schärfere Regeln: Tirol nimmt Hund und Herrl an die Leine

Künftig will das Land den Gemeinden den Erlass von Leinen- und Maulkorbpflicht vorschreiben.S
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Leinen- und Maulkorbzwang sollen ausgedehnt und den Gemeinden per Gesetz vorgeschrieben werden. Das Gefährdungspotenzial soll durch die Maßnahmenpaket entschärft werden. Mithilfe des Bundes ist vonnöten.

Von Manfred Mitterwachauer

Innsbruck – Nach Wien will nun auch Tirol die Gesetzeslage zur Hundehaltung nachschärfen. Hierfür müsste das Landes-Polizeigesetz einer Novelle unterzogen werden. Die zuständige Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (VP) bestätigt gegenüber der TT, dass ein ganzes Maßnahmenbündel in Vorbereitung sei. Zentral: Das Land plant Leinen- und Beißkorbpflicht zu vereinheitlichen und den Gemeinden per Gesetz – insbesondere für öffentliche Orte und Einrichtungen – vorzuschreiben. Bis dato können Kommunen autonom solche Verordnungen erlassen – ein Zwang hierfür besteht nicht. Das soll sich nun ändern.

Weiters überlegt das Land, die verpflichtende Einführung des Hundeführscheins sowie allenfalls auch eine Tierarztkontrolle pro Jahr vorzuschreiben. Zoller-Frisch­auf denkt auch laut eine generelle Alk-Grenze von 0,8 Promille für alle Hundehalter an. In Wien gelten 0,5 Promille – aber nur für Besitzer von so genannten Listenhunden.

Die schärfsten Regelungen nützen aber nichts, so Zoller-Frischauf, wenn sie nicht überwacht werden. Den Gemeinden würden hierfür die Ressourcen fehlen. Die Landesrätin appelliert daher in einem Brief an Ministerin Beate Hartinger-Klein (FP), sich in der Causa für mehr Kontroll- und Strafmöglichkeiten der Polizei bei Innenminister Herbert Kickl (FP) einzusetzen.

Land nimmt Hund und Herrl an Leine

Der Wiener Landtag hat am Donnerstag das Tierhaltegesetz verschärft. Erst im September war in der Bundeshauptstadt ein einjähriger Bub von einem Rottweiler totgebissen worden.

Auch wenn es in Tirol keinen solch tragischen Anlassfall zu beklagen gibt – Tirol will vorbeugen und deshalb nachziehen: Die gesetzlichen Vorgaben für Hundehalter im Land sollen drastisch nachgeschärft werden. Hierzulande regelt das Landes-Polizeigesetz die Pflichten zum Führen und Halten von Hunden. Selbiges fällt in den Zuständigkeitsbereich von Landesrätin Patrizia Zoller-Frischauf (VP). Und diese hatte unlängst Gemeinde-, Polizei- und Tier(schutz)experten an einen Tisch gebeten, um mögliche Maßnahmen zu diskutieren.

Zoller-Frischauf ist davon überzeugt, dass die Mindestanforderungen im Landes-Polizeigesetz strenger werden müssen: „In Zukunft sollte schon das Land vorgeben, wo in Tirol Leinenpflicht herrschen soll.“ Die Gemeinden sollen daher an die kurze Leine genommen werden und Leinenpflichtzonen verordnen müssen. Bis dato ist das lediglich eine Kann-Bestimmung. Auch räumlich will die Landesrätin die Leinenpflichtzonen ausweiten: „Wichtig ist nur, dass nicht ein gesamtes Ortsgebiet betroffen ist.“ Solch eine Verordnung würde kaum halten, so Zoller-Frischauf.

Parallel mit der Leinen- soll auch die Maulkorbpflicht rigider gehandhabt werden. Natürlich schränkt Zoller-Frisch­auf ein, dass Hunde nach wie vor artgerecht gehalten werden sollen – dies dürfe aber nicht im Widerspruch zur nötigen Prävention vor Beißattacken stehen. Die Dunkelziffer schätzt die Politikerin hoch ein: „Viele Bisse passieren im Privaten und werden nicht gemeldet.“

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Ob Tirol so genannte „Listenhunde“ einführen werde, steht noch in den Sternen. Noch gibt es so etwas im Land nicht. In der Regel handelt es sich hierbei um „Kampfhunde“, für die spezielle Regelungen Geltung haben können. Zoller-Frischauf bleibt skeptisch, weil viele Bisse auch durch nicht gelistete Hunde erfolgen. Tirol könnte stattdessen nicht nach Rasse, sondern nach Beißhäufigkeit oder Beißkraft kategorisieren. „Hier haben wir noch keine endgültige Antwort“, so Zoller-Frischauf.

Sehr wohl steht indes die Etablierung einer Promillegrenze für alle Hundehalter zur Diskussion. In Wien gelten 0,5 Promille für Listenhundehalter. Tirol will – analog zur Straßenverkehrsordnung – die 0,8-Promillegrenze einführen: ohne Ausnahme für alle Hundehalter. Zoller-Frisch­auf könnte sich damit gut anfreunden. Wer dreimal beim Führen eines Hundes alkoholisiert ertappt wird, dem soll das Tier abgenommen werden, erklärt die Landesrätin: „Menschen, die nicht verlässlich sind, stellen eine Gefahr für andere dar.“

Verschärft Tirol die Regeln für Hundehalter, müsste aber auch für ausreichend Kontrolle in den Gemeinden gesorgt sein, sagt Zoller-Frischauf. Die Mitwirkungspflicht der Polizei am Vollzug des Landes-Polizeigesetzes sei derzeit nur eine eingeschränkte. Der Bund müsste deshalb für eine Ausweitung der Zuständigkeiten sorgen. Auch ein verpflichtender Hundeführschein ist ein Thema. Dieser mache aber nur Sinn, wenn die Qualitätsstandards der Hundeschulen einheitlich zertifiziert würden. Auch hier sei der Bund am Zug. Da Zoller-Frischauf von Hundeexperten berichtet wird, dass so mancher Hund nur aufgrund von Schmerzen aggressiv sei, wird auch ein verpflichtender Tierarztbesuch überlegt.

Mitte Dezember gibt es einen weiteren Hundegipfel. Wann der Landtag die Novelle beschließen soll, ist offen.

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