TIROL

Festspiele Erl und Blogger schlossen bedingten Vergleich

Das Festspielhaus Erl.
© TT/Böhm

Die Festspiele klagten auf Unterlassung und Widerruf wegen Vorwürfen unter anderem des Lohn- und Sozialdumpings. Der Vergleich kann von beiden Seiten innerhalb der nächsten 14 Tage widerrufen werden.

Erl, Innsbruck – Die Festspiele Erl und der Tiroler Blogger haben sich am Montag am Landesgericht Innsbruck auf einen bedingten Vergleich geeinigt. Demnach verpflichtet sich der Blogger, die Behauptungen, dass bei den Festspielen unter anderem der Verdacht auf Lohnwucher und Sozialdumping vorliege, vom Netz zu nehmen. Der Vergleich kann von beiden Seiten innerhalb der nächsten 14 Tage widerrufen werden.

Die Festspiele hatten den Blogger auf Unterlassung und Widerruf geklagt, nachdem dieser auf seiner Homepage unter anderem Vorwürfe des Lohn- und Sozialdumpings, Lohnwuchers und Scheinselbstständigkeit veröffentlicht hatte. Zudem verpflichtet sich der Blogger laut Vergleich bezüglich der entstandenen Kosten einen „Ausgleichsbetrag“ in der Höhe von 2000 Euro zu bezahlen. Der Vergleich wurde vorläufig nur bedingt geschlossen, da die Rechtsanwältin der Festspiele, Margot Rest, noch die Zustimmung ihrer Mandantin einholen wollte.

Anwalt Orgler: Der Vergleich sei kein Schuldeingeständnis

Der Anwalt des Bloggers, Markus Orgler, betonte vor Gericht, dass der Vergleich kein Schuldeingeständnis sei. „Wir geben nicht nach, sondern sagen nur, die Lawine hat uns überholt, der Zug ist bereits abgefahren und es steht jetzt nicht mehr dafür“, meinte Orgler. „Eine Unterlassung kann ich machen, aber keinen Widerruf. Ich werde mir nicht nachsagen lassen, dass ich Zugeständnisse akzeptiert hätte“, so der Rechtsanwalt.

Zu Verhandlungsbeginn schien ein Vergleich noch in weiter Ferne. Vor allem bezüglich der Bezahlung der entstandenen Kosten waren sich die Streitparteien uneins. Rest forderte einen „nicht unerheblichen Kostenbeitrag“ seitens des Bloggers. Der Richter versuchte zu vermitteln und meinte: „Wenn in der Presse endlich Ruhe einkehrt, ist das für die Festspiele doch viel mehr wert als ein Paar Euro.“ Man einigte sich schließlich auf den erwähnten Ausgleichsbetrag.

Urteil in weiterem Zivilprozess wegen geschlossenen Forums

In einem weiteren Zivilprozess in der Causa hat das Landesgericht nun ein erstinstanzliches Urteil gefällt und dem Kläger, in diesem Fall Festspielpräsident Hans Peter Haselsteiner, recht gegeben. Der Blogger hatte im Mai das Leserforum nach einer Klage von Haselsteiner auf Unterlassung aufgrund zweier Hass-Postings geschlossen. Kommentiert hatte der Blogger dies unter anderem mit dem Wortspiel „Herr Haselsteiner mag kein liberales Forum“ (Haselsteiner saß für die gleichnamige Partei im Nationalrat, Anm.). Dadurch sei laut Haselsteiners Anwalt, dem ehemaligem Justizminister Michael Krüger (FPÖ), fälschlicherweise der Eindruck entstanden, dass der Festspielpräsident die Schließung des Forums erwirkt habe. Das Gericht folgte dieser Ansicht und gab dem Kläger Recht. Der Blogger will gegen dieses Urteil nun berufen, wie er selbst auf seiner Homepage veröffentlichte. Denn er habe nirgendwo behauptet, dass Haselsteiner die Schließung des Forums erzwungen habe. (APA)

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