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Homosexuellen-Kundgebungen verboten: Russland verurteilt

Ein Archivbild aus dem Jahr 2013: Eine Aktivistin wird wegen der Teilnahme an einer Demonstration für Homosexuellen-Rechte in Moskau festgenommen.
© Reuters

Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte die wiederholten Verbote von Homosexuellen-Kundgebungen in Russland als Verstoß gegen die Menschenrechte.

Straßburg – Russland hat mit wiederholten Verboten von Homosexuellen-Kundgebungen gegen die Menschenrechte von Aktivisten verstoßen. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Dienstag in Straßburg. Die russischen Behörden verboten die Veranstaltungen nach Überzeugung des Gerichts, weil sie deren Thema missbilligten: die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern (LGBT).

Daher habe Russland das Diskriminierungsverbot der Menschenrechtskonvention verletzt. Beschwert hatten sich der prominente LGBT-Aktivist Nikolai Alexejew und sechs weitere Personen. Sie hatten zwischen 2009 und 2014 immer wieder versucht, Kundgebungen anzumelden, scheiterten jedoch stets an der Ablehnung der Behörden und Gerichte. Die negativen Entscheidungen fielen immer erst nach dem jeweils angesetzten Datum für die Aktion. Dadurch sei das Recht auf Versammlungsfreiheit sowie das Recht auf eine wirksame Beschwerde verletzt worden, befanden die Straßburger Richter.

Bereits 2010 in ähnlichen Fällen verurteilt

In ihrem Urteil erinnern sie zudem daran, dass Russland bereits 2010 in ganz ähnlichen Fällen wegen solcher Rechtsverletzungen verurteilt wurde. Beschwert hatte sich auch damals Alexejew. Russland müsse Urteile umsetzen, mahnte das Gericht. Langfristige Anstrengungen seien nötig, um die Versammlungsfreiheit und den Schutz vor Diskriminierung in dem Land zu gewährleisten. Innerhalb von drei Monaten kann das Urteil noch angefochten werden. (APA/dpa)