Ohne Sprachkenntnisse weniger Mindestsicherung
Türkis-Blau will den Ländern verbindliche Vorgaben machen. Behinderte und Alleinerziehende profitieren. In Tirol stößt das Modell auf Skepsis.
Von Manfred Mitterwachauer und Wolfgang Sablatnig
Wien, Innsbruck — Der letzte offene Punkt bei der Mindestsicherung war gestern die Frage, wie lange Häuser und Wohnungen von Mindestsicherungsbeziehern vor dem Zugriff der Behörden geschützt sein sollen. Auf Drängen der FPÖ gilt dafür künftig eine Frist von drei Jahren.
Heute will die Regierung ihr fertiges Modell präsentieren. Es basiert auf einem Beschluss einer Regierungsklausur aus dem Frühjahr.
1. Höhe der Leistung. Die Mindestsicherung soll für Alleinstehende maximal 863 Euro (in der Regel 60 Prozent Geld- und 40 Prozent Sachleistung) pro Monat betragen. Für Alleinerzieher und deren Kinder ist ein Bonus vorgesehen, ebenso für Personen mit Behinderung. Die Länder können auf den Grundbetrag maximal 30 Prozent für Sachleistungen (etwa Wohnen) zuschießen.
2. Zuwanderer. Die Rede ist von einem „Arbeitsqualifizierungsbonus". Dies bedeutet, dass 300 Euro als Teil der 863 Euro nur dann zur Auszahlung kommen, wenn der Bezieher entweder einen österreichischen Pflichtschulabschluss oder Deutsch- bzw. Englischkenntnisse vorweisen kann. Diese müssen für Deutsch das Niveau B1 (selbstständige Sprachverwendung) bzw. für Englisch das höhere C1 (kompetente Sprachverwendung) erreichen.
Zuwanderer sind nicht ausdrücklich angesprochen, sind aber die Hauptbetroffenen. Wer den Bonus nicht bekommt, soll Deutschkurse besuchen.
3. Wartefrist. Drittstaatsangehörige und EU-Bürger haben erst nach fünf Jahren Anspruch auf Mindestsicherung. Ausgenommen sind davon Asylwerber, diese sind Österreichern rechtlich gleichgestellt.
4. Familien/Bedarfsgemeinschaften. Pläne, die Mindestsicherung für Familien bzw. Bedarfsgemeinschaften unabhängig von der Zahl der Personen auf 1500 Euro zu begrenzen, musste die Koalition nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes aufgeben. Es bleibt aber dabei, dass bereits ab dem dritten Kind nur noch fünf Prozent des Höchstwertes — 43 Euro — pro Kind dazukommen.
5. Vermögenszugriff. Wer Mindestsicherung beziehen will, muss zuvor sein Vermögen bis auf einen Freibetrag von künftig 5200 Euro verwerten. Eine Sonderregelung gilt für Immobilien, die dem Wohnbedarf des Beziehers dienen: Die Behörde kann ein Pfandrecht im Grundbuch eintragen lassen, bisher nach sechs Monaten, künftig nach drei Jahren.
Die Koalition will die neue Regelung als Grundsatzgesetz erlassen, das den Ländern verbindlichere Vorgaben macht als die bisherige so genannte „15a-Vereinbarung". Der Entwurf soll in den nächsten Tagen zur Begutachtung versandt und im Frühjahr 2019 vom Nationalrat beschlossen werden. Bis zum Herbst 2019 sollen die Bundesländer mit ihren Ausführungsgesetzen folgen.
Noch herrscht aber Klärungsbedarf zwischen Bund und Ländern. So stellt Tirols Landeshauptmann Günther Platter (VP) Forderungen, auch wenn er den Entwurf noch nicht zu Gesicht bekommen hat. Um Härtefälle abzufedern und die unterschiedlichen Wohnkosten abzubilden, müsse den Ländern finanzieller Spielraum gewährt werden. Das Tiroler respektive das Westachsenmodell sei hier „nicht das Schlechteste".
Indes steigen die grünen Sozialreferenten im Westen auf die Barrikaden. Sie lehnen das neue Modell kollektiv ab: „Eine gekürzte Sozialleistung produziert nicht automatisch einen Job und die Möglichkeit eines selbsterhaltenden Lebens."