Niederösterreich

Prozess um geplanten Amoklauf: Sechs Jahre Haft und Einweisung

Der Angeklagte soll einen Amoklauf geplant haben, ein 19-Jähriger wurde im Mai vor einer Schule in Mistelbach schwer verletzt.
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Wegen versuchten Mordes ist der 18-jährige Angeklagte in Korneuburg zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der Beschuldigte leide unter enormer emotionaler Verarmung und Einsamkeit, so die Gerichtsgutachterin.

Korneuburg, Mistelbach – Im Prozess um den geplanten Amoklauf im Mai an einer Schule in Mistelbach ist der 18-jährige Angeklagte am Landesgericht Korneuburg wegen versuchten Mordes zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Er wurde zudem in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mordversuch an 19-Jährigem

Die Geschworenen hatten zwei Hauptfragen zu beantworten: In der einen ging es um den Mordversuch an dem 19-Jährigen, der durch das Schussattentat schwer verletzt wurde. Diese bejahten die Laienrichter einstimmig. In der zweiten wurden die Geschworenen gefragt, ob der 18-Jährige auch des mehrfachen Mordversuchs an anderen Schülern der Einrichtung schuldig ist. Das verneinten die Laienrichter mit 0:8 Stimmen.

Der Angeklagte – anwaltlich vertreten durch Werner Tomanek – nahm das Urteil an. Staatsanwalt Friedrich Köhl gab keine Erklärung ab.

Mildernd wurden die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis, die herabgesetzte Dispositionsfähigkeit durch seine Persönlichkeitsstörung und seine Unreife gewertet. Erschwerend war die Tatbegehung unter Einsatz einer Schusswaffe. Dem 19-Jährigen, der durch das Schussattentat Dutzende Schrotkugeln abbekam, wurden 15.500 Euro Schmerzengeld plus Zinsen zugesprochen. Zudem haftet der 18-Jährige auch für spätere medizinische oder psychische Folgen.

Die Tatwaffe vor Beginn des Prozesses.
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„Schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung“

Der Angeklagte hat eine „schwere kombinierte Persönlichkeitsstörung“ entwickelt, die einer dringenden Psychotherapie bedarf, sagte Gerichtsgutachterin Gabriele Wörgötter. Der Beschuldigte leide unter einen enormen emotionalen Verarmung und unter Einsamkeit.

Davon habe niemand etwas mitbekommen. Niemand in der Schule, seine Eltern nicht und auch beim Bundesheer sei das nicht aufgefallen, obwohl er dort psychologische Tests absolviert hatte, so Wörgötter. Das Tatgeschehen sei ein sogenanntes Initialdelikt, eine identitätsstiftende Handlung, was für Schulamokläufer klassisch sei.

Bis zu seinem 14. Lebensjahr sei der Angeklagte „besonders unauffällig und besonders brav“ gewesen, sagte Wörgötter, die auch Gespräche mit der Mutter führte. Dann kam es zu Pubertätsproblemen, Schwierigkeiten in der Schule und der Bursche zog sich immer öfter zum Computerspielen zurück. „Niemand bemerkt, dass sich hier ein Störungsbild langsam aufbaut“, sagte Wörgötter.

Der 18-Jährige habe sich in den Columbine-Attentätern wiedergefunden, denen „ist es auch so ergangen“, sagte die Expertin. „Er sieht sich als Opfer und alle anderen sind böse, die vernichtet gehören.“

Eine Persönlichkeitsstörung sei schwerer zu behandeln als eine akute Psychose. „Hier sind nicht Medikamente das Mittel zur Wahl, sondern eine intensive Psychotherapie.“ Die Sachverständige riet zu einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. (APA)