Mindestsicherung: Regierung korrigiert sich bei Kinderabsetzbetrag
Wien (APA) - Das Sozialministerium hat am Mittwoch angekündigt, dass die Bezieher der Mindestsicherung den Kinderabsetzbetrag anders als urs...
Wien (APA) - Das Sozialministerium hat am Mittwoch angekündigt, dass die Bezieher der Mindestsicherung den Kinderabsetzbetrag anders als ursprünglich angekündigt doch behalten dürfen. In den Unterlagen zur Mindestsicherungs-Reform ist davon die Rede, dass die 58,40 Euro pro Kind ab Herbst 2019 von der Mindestsicherung abgezogen werden. Das Sozialministerium bezeichnete das nun als „Fehler in der Unterlage“.
Im Pressefoyer nach dem Ministerrat hatte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) noch angekündigt, dass die Alleinverdiener- und Kinderabsetzbeträge bei der Mindestsicherung ab Herbst 2019 „in voller Höhe leistungsmindernd angerechnet“ werden. Sprich: Die Mindestsicherung für Familien sollte ab Herbst 2019 um 59,4 Euro pro Kind gekürzt werden. So stand es auch in der Presseunterlage der Regierung.
Am Nachmittag dann der Rückzieher. „Uns ist gestern leider ein Fehler in der Unterlage passiert. Die Anrechnung der Kinderabsetzbeträge (58,40 pro Monat und pro Kind) sowie der Alleinverdienerabsetzbetrag werden bei der Sozialhilfe nicht mindernd angerechnet“, schrieb der Sprecher des Sozialministeriums am Mittwoch in einer schriftlichen Mitteilung an die APA. Auf Nachfrage stellt er klar, dass dies bedeute, dass die Mindestsicherungsbezieher den Kinderabsetzbetrag behalten dürfen.
Opposition, ÖGB und Arbeiterkammer hatten zuvor heftig gegen diese „Fußnote“ in den Regierungsunterlagen protestiert. „Die Regierung bewirbt ihre Reform mit Zahlen, die schon bei Inkrafttreten nicht mehr gelten werden. Das ist eine Verhöhnung der betroffenen Familien“, kritisierte etwa ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann in einer Aussendung.