Cannabis-Wirkstoff

Hartinger-Klein will CBD-Brownies und Co. verbieten

Symbolbild.
© pixabay

Das (nicht berauschende) Cannabidiol ist der Gesundheitsministerin ein Dorn im Auge: Sie will den Verkauf CBD-haltiger Lebensmittel und Kosmetik verbieten. Ein Wiener Toxikologe bezweifelt heftig die Ratio hinter dem Erlass.

Wien – Ob für medizinische Zwecke oder als Lifestyle-Produkt – das Geschäft mit CBD boomt. Seit Monaten sprießen CBD-Shops in Österreich wie Pilze aus dem Boden und bieten den nicht psychoaktiven (berauschenden) Wirkstoff Cannabidiol etwa in Form von Ölen, Sprays, Pulvern oder Kuchen an. Selbst die Wiener Traditionskonditorei Aida ist auf den Zug aufgesprungen und verkauft seit September in ihren Filialen CBD-Brownies.

Der Verkaufsschlager der Konditorei und mit ihm viele andere CBD-Produkte dürften jedoch bald wieder vom Tisch sein: Sozial- und Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) will verstärkt gegen den Verkauf von CBD in Lebensmitteln und Kosmetika vorgehen. Nur noch in Reinform, also zum Rauchen, soll CBD verkauft werden dürfen, wie einer Aussendung der Ministerin vom Sonntag zu entnehmen ist. Ein entsprechender Erlass sei in der vergangenen Woche an die Landeshauptleute und die Österreichische Agentur für Ernährungssicherheit (AGES) ergangen.

Hartinger-Klein beruft sich auf EU-Verordnung

Der Handel mit CBD-haltigen Lebensmitteln soll nach den Plänen der Ministerin jedenfalls verboten werden. Das umfasst neben allerlei Süßwaren und Kuchen auch Nahrungsergänzungsmittel sowie Tees, die den Wirkstoff enthalten. Das Ministerium beruft sich dabei auf die „Novel-Food“-Verordnung der EU. Neuartige Lebensmittel müssen demnach einer einheitlichen Sicherheitsbewertung unterzogen werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Für Cannabidiol sei eine solche Sicherheitsbewertung noch ausständig.

CBD-Produkte zum Rauchen sollen in Österreich unterdessen nicht verboten, aber strenger reguliert werden. Wie das Nachrichtenmagazin profil berichtet, sollen rauchbare CBD-Blüten wie Dampf-Zigaretten künftig den Jugendschutzgesetzen unterworfen sein, mit einer Altersgrenze ab 18 und zusätzlichen Warnhinweisen.

Cannabidiol - CBD

Nach THC als "klassischer" Cannabis-Inhaltsstoff ist in der jüngeren Vergangenheit CBD als zweite Substanz aus den Pflanzen in den Blickpunkt der Schmerztherapeuten gerückt. Cannabidiol kann Schmerzen reduzieren und hat keine zusätzlichen Effekte auf das Gehirn, ist damit keine psychotrope Substanz und unterliegt keiner Suchtgiftregelung.

Schmerzzustände bei Krebspatienten können in manchen Fällen auch mit dem Hanf-Inhaltsstoff Cannabidiol (CBD) behandelt werden. Der aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnene Wirkstoff hat krampflösende, angsthemmende und Übelkeit sowie Entzündungen dämpfende Eigenschaften. Positive Effekte zeigt der Wirkstoff unter anderem bei Epilepsien und Spastik, jedoch in gewissem Ausmaß auch bei der Behandlung von bestimmten schmerzhaften Zuständen.

Toxikologe: „Drogenpolitik im Mantel der Lebensmittelsicherheit“

Der Wiener Toxikologe Rainer Schmid bezweifelt indes heftig die Ratio hinter Hartinger-Kleins Erlass: „Er hat einen einzigen Hintergrund, nämlich Drogenpolitik im Mantel der Lebensmittelsicherheit zu praktizieren. Da werden (CBD-; Anm.) Kosmetika verboten, die laut EU sehr wohl erlaubt sind, solange sie nicht mehr als 0,3 Prozent (psychoaktives; Anm.) THC enthalten. Wenn in einem Produkt zwei Prozent CBD enthalten sind und daneben nur noch 0,3 Prozent THC, wundert man sich schon, was dieser Erlass bewirken soll“, so Schmid.

Die Liste Jetzt sieht in dem Erlass einen „Schlag ins Gesicht“ von Schmerzpatienten: „Statt Cannabis in der Medizin für 1,8 Millionen Schmerzpatienten zu liberalisieren, wird das frei erhältliche, weil nicht psychoaktive CBD verfolgt“, sagte Bürgerrechtssprecher Peter Kolba. Schmerzpatienten wie ihm selbst solle „ein freier Zugang zu Linderung offenbar im Auftrag der Pharmaindustrie verschlossen“ werden, so Kobla.

Reine CBD-Medikamente, die nach dem Arzneimittelrecht zugelassen sind, gibt es aber auch nicht – nur solche mit Mischungen aus THC und CBD, welche auf Arztrezept in den Apotheken erhältlich sind.

TT-ePaper jetzt 1 Monat um € 1,- lesen

Die Zeitung jederzeit digital abrufen, bereits ab 23 Uhr des Vortags.

Ministerin auf Parteilinie

Mit ihrer Ankündigung folgt Hartinger-Klein klar der Linie ihrer Partei. Bereits vor Monaten wurde ein Verbot von „Growshops“, also Cannabisgeschäften, in Österreich verkündet. Österreichs größter Cannabis-Bauer „Flowery Field“ kündigte daraufhin an, nach Italien umzusiedeln, da Österreich beim Thema Hanf „einen Rückwärtsgang eingelegt“ habe. (ema)

Verwandte Themen