Zwölf Jahre Haft für „Postkartenräuber“ nach 14 Überfällen
Feldkirch (APA) - Der sogenannte „Postkartenräuber“ - ein 55-jähriger Tiroler - ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch unter anderem weg...
Feldkirch (APA) - Der sogenannte „Postkartenräuber“ - ein 55-jähriger Tiroler - ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen schweren Raubes zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte zeigte sich voll geständig, zwischen 2008 und 2017 14 Überfälle auf Bank- und Postfilialen (elf in Vorarlberg, drei in Bayern) verübt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Seinen ersten Überfall beging der Mann im August 2008 in Feldkirch, letztmals als Räuber aktiv war der 55-Jährige im September 2017 in Heimenkirch im bayrischen Landkreis Lindau. Dabei wurde er von einem couragierten 32-jährigen Bankkunden überwältigt und der deutschen Polizei übergeben. Schnell stellte sich heraus, dass es sich bei dem Mann um den seit 2008 gesuchten „Postkartenräuber“ handelte. Diesen Namen hatten ihm die Medien zugeschrieben, nachdem er sich während der jahrelangen Fahndung nach ihm zweimal per Postkarte bei den Ermittlern meldete: „Das war noch nicht alles. Komme wieder“, schrieb er unter anderem und hielt Wort.
Bei seinen Überfällen - drei Mal blieb es beim Versuch - erbeutete der 55-Jährige insgesamt rund 190.000 Euro. Die Bank- und Postangestellten bedrohte er dabei jeweils mit einer Spielzeugpistole, in einem Fall auch mit einem Messer.
Vor Gericht war der Angeklagte voll geständig. Dass er so lange erfolgreich gewesen sei, bezeichnete der Angeklagte als „Riesenzufall“. Die Überfälle habe er spontan und ohne Plan in primitiver Art und Weise durchgeführt. Die Beute habe er zur Gänze zur Finanzierung seines Lebens aufgebraucht. Zudem beteuerte der Mann mit Wohnsitz im Bezirk Landeck, dass er niemandem habe Leid oder Gewalt zufügen wollen.
Nach etwa dreistündiger Verhandlung verurteilte das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher den 55-Jährigen zu zwölf Jahren Haft. Tagwercher hielt dem Angeklagten gegenüber fest, dass seine Überfälle nicht dem Zufall, sondern seiner willentlich getroffenen Entscheidung entsprungen seien. Als mildernd bewertet wurden das Geständnis des Mannes sowie seine bisherige Unbescholtenheit. Erschwerend wirkten sich hingegen die Anzahl der Verbrechen, der lange Tatzeitraum, die hohe Beute sowie die Traumatisierung mancher der Bankangestellten aus.
Das Urteil sieht außerdem die Schadenswiedergutmachung in Höhe vor. Das heißt, dass der 55-Jährige Banken, Versicherungen und den Opfern über 200.000 Euro schuldet. Dieses Geld soll durch den Verkauf einer Liegenschaft des 55-Jährigen in Tirol aufgebracht werden.
Die Verteidigung des Angeklagten meldete Berufung gegen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.