Deutsche „Reichsbürger“ müssen Waffen abgeben

Koblenz (APA/AFP) - Wer als Sympathisant der sogenannten Reichsbürgerbewegung die Geltung der Rechtsordnung in Deutschland in Abrede stellt,...

Koblenz (APA/AFP) - Wer als Sympathisant der sogenannten Reichsbürgerbewegung die Geltung der Rechtsordnung in Deutschland in Abrede stellt, hat kein Recht auf Waffenbesitz. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil vom 3. Dezember.

Anlass war ein Streitfall zwischen einem Waffenbesitzer und der Waffenbehörde eines Landkreises, die bereits erteilte Waffenbesitzkarten widerrufen hatte. Das OVG bestätigte die Ansicht der Behörde, wonach der Antragsteller waffenrechtlich unzuverlässig sei. Dies hatte das Amt an Schreiben der Antragsteller festgemacht. Darin würde die Legitimität der Bundesrepublik Deutschland angezweifelt und die Rechtsordnung nicht anerkannt.

Ausschlaggebend ist dem Urteil zufolge nicht die Sympathie eines potenziellen Waffenbesitzers mit den „Reichsbürgern“, die keine einheitliche und weltanschaulich homogene Bewegung darstellten. Vielmehr geht es den Richtern grundsätzlich um die Anerkennung der Gesetzesgeltung. Wer diese nicht als verbindlich betrachte, gebe Anlass zur Befürchtung, Vorschriften im Umgang mit Waffen und Munition nicht einzuhalten.

Der Antragsteller hatte in seinen schriftlichen Einlassungen an die Waffenbehörde die Geltung der Strafprozess- und der Zivilprozessordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Abrede gestellt. Die Republik existiere nicht und sei vielmehr eine Nichtregierungsorganisation oder GmbH.