Das bringt 2019 - Schnellere Genehmigungsverfahren für Großprojekte
Wien (APA) - Ab 1. Jänner werden „standortrelevante“ Großprojekte rascher realisiert. Dann tritt das Standortentwicklungsgesetz (StEntG) in ...
Wien (APA) - Ab 1. Jänner werden „standortrelevante“ Großprojekte rascher realisiert. Dann tritt das Standortentwicklungsgesetz (StEntG) in Kraft, das die Genehmigungsverfahren beschleunigen soll. Ein Erstentwurf war nach herber Kritik von vielen Seiten verworfen worden. Der Zweitentwurf wurde von Umweltschützern wieder scharf kritisiert. Sie ziehen gegen das Gesetz womöglich vor den Verfassungsgerichtshof.
Sobald ein Projekt von einem Beirat, den die Ministerien beschicken, als „standortrelevant“ bzw. „im öffentlichen Interesse“ eingestuft wurde, kommt die neue „Lex specialis“ zum Zug, indem sie schwerer wiegt, als verschiedene andere gesetzliche Bestimmungen.
Das Verfahren nach dem neuen StEntG wird dem UVP-Verfahren vorgelagert. Wird dabei innerhalb von höchstens 6 Monaten entschieden, dass ein Projekt standortrelevant ist, dann muss nach weiteren 6 Monaten in der UVP Klarheit herrschen, ob das Projekt grundsätzlich bewilligbar ist. Die UVP muss nach noch einmal sechs Monaten beendet sein.
Damit ist nach 12 Monaten klar, ob ein Projekt grundsätzlich bewilligbar ist, und nach 18 Monaten muss es eine Genehmigung oder Ablehnung - in erster Instanz - geben. Anschließend ist noch der Instanzenzug möglich, so wie bisher auch.
„Standortrelevant“ ist ein Vorhaben, wenn „seine Umsetzung außerordentlich positive Folgen für den Wirtschaftsstandort erwarten lässt“. Nötig ist eine überregionale Bedeutung, die Schaffung von Jobs vor allem in strukturschwachen Regionen und ein „maßgebliches Investitionsvolumen“. Weiters muss eine gesteigerte volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit zumindest eines Bundeslandes zu erwarten sein.
Der Bundesrat muss der Materie am 19. Dezember noch zustimmen. Dann soll das Gesetz ab 1. Jänner gelten.