Das bringt 2019 - Beratung vor Strafe

Wien (APA) - Nicht unbedingt gleich bestraft wird man ab 1. Jänner für eine geringfügige Verwaltungsübertretung, also wenn man z.B. das Auto...

Wien (APA) - Nicht unbedingt gleich bestraft wird man ab 1. Jänner für eine geringfügige Verwaltungsübertretung, also wenn man z.B. das Autokennzeichen nicht sofort umgemeldet hat. Denn dann gilt der neue Grundsatz „Beraten vor Strafen“. Davon profitieren vor allem auch Unternehmen, etwa bei Verstößen gegen die Ladenöffnungszeiten oder die Sozialversicherungs-Meldepflicht. Riskanter wird 2019 das Schwarzfahren.

Nach dem neuen Verwaltungsstrafrecht muss die Behörde einen Beschuldigten erst abmahnen und belehren, damit er den rechtmäßigen Zustand wieder herstellt. Das allerdings nur, wenn der Ertappte nicht mit Vorsatz gehandelt, das selbe Delikt nicht schon einmal begangen und weder Personen noch Sachgüter gefährdet hat.

Das Justizministerium will damit Strafexzesse und unverhältnismäßig hohe Strafen verhindern, und zwar vor allem für Wirtschaftstreibende. Für diese gibt es noch ein Zuckerl: Droht für ein Vergehen eine hohe Verwaltungsstrafe (ab 50.000 Euro), gilt künftig die Unschuldsvermutung. Die Behörde muss als die Schuld nachweisen - und nicht der Beschuldigte seine Unschuld.

Bei welchen Delikten genau „beraten statt strafen“ zur Anwendung kommt, steht noch nicht 100-prozentig fest. Die Stadt Wien hatte Sorge, dass sie z.B. das Alkoholverbot am Praterstern oder Rauchverbots-Verstöße nicht mehr effizient bekämpfen kann. Deshalb wurde die Möglichkeit eröffnet, in einzelnen Gesetzen festzulegen, dass sofort ohne Beratung gestraft wird.

Wohl nicht auf „beraten vor strafen“ berufen können werden sich Schwarzfahrer. Aber sie müssen sich ab 1. Jänner darauf einstellen, dass sie nicht mehr ganz so leicht davonkommen. Wenn sie den Ausweis verweigern, darf die Polizei im Nachhinein noch - und nicht nur „auf frischer Tat“ - die Identität feststellen, also auch wenn der Ertappte mit dem Kontrollor ausgestiegen ist und die Straßenbahn bereits weitergefahren ist. Dafür haben Schwarzfahrer, die sich ausweisen können, künftig zwei Wochen - und nicht nur drei Tage - Zeit, die Geldstrafe zu bezahlen.

Beendet wird mit 1. Jänner eine Kuriosität des Verwaltungsstrafrechts: Überweist jemand irrtümlich 22 Euro statt 21,70 Euro für eine Anonymverfügung, darf die Behörde trotzdem auf ein Strafverfahren verzichten. Bisher war das aufgrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht möglich.