Urteil im Prozess um Waffenkauf vor Münchner Amoklauf erwartet

München (APA/dpa/wh) - Im Prozess gegen den Betreiber einer Darknet-Plattform im Zusammenhang mit dem Münchner Amoklauf vom Juli 2016 wird a...

München (APA/dpa/wh) - Im Prozess gegen den Betreiber einer Darknet-Plattform im Zusammenhang mit dem Münchner Amoklauf vom Juli 2016 wird am Mittwoch (10.00 Uhr) das Urteil erwartet. Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Karlsruhe insgesamt neun Jahre und fünf Monate Haft für den Angeklagten.

Der 31-Jährige ist nach Überzeugung der auf Cyberkriminalität spezialisierten Anklagebehörde in Mannheim unter anderem der fahrlässigen Tötung und Körperverletzung schuldig. Durch seine Tätigkeit als Gründer und Administrator einer im verborgenen Bereich des Internets (Darknet) eingerichteten Plattform habe er dem späteren Amokschützen den Kauf von Pistole und Munition erst ermöglicht. Der Staatsanwalt warf dem 31-Jährigen vor, sich auch der Beihilfe zu Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz schuldig gemacht zu haben.

Die beiden Verteidiger des Angeklagten verzichteten auf eine konkrete Forderung zum Strafmaß und räumten ein, dass ihr Mandant eine moralische Mitschuld trage. Auch habe er sich im Zusammenhang mit Waffengeschäften der Fahrlässigkeit schuldig gemacht. Allerdings sei bei etlichen Anklagepunkten nicht klar, ob die Geschäfte überhaupt abgeschlossen worden seien.

Im Juli 2016 hatte ein 18-Jähriger am und im Olympia-Einkaufszentrum in München neun Menschen und dann sich selbst erschossen. Es gab mehrere Verletzte. Ein Mann aus dem hessischen Marburg hatte die Pistole - eben über die Online-Plattform - an den jugendlichen Täter verkauft. Der 33-jährige Waffenverkäufer wurde im Jänner zu sieben Jahren Haft verurteilt.