Siebenjährige getötet: „Hochsicherheitsprozess“ für 16-Jährigen
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA490 vom 18.12.2018 muss es im ersten Satz de...
~ --------------------------------------------------------------------- KORREKTUR-HINWEIS In APA490 vom 18.12.2018 muss es im ersten Satz des ersten Absatzes richtig heißen: „..in Wien-Döbling..“ (nicht: Währing) --------------------------------------------------------------------- ~ Wien (APA) - Unter strengsten, bisher nicht da gewesenen Sicherheitsvorkehrungen findet am Mittwoch am Wiener Landesgericht der Mordprozess gegen einen 16 Jahre alten Burschen statt, der im vergangenen Mai in einer Gemeindebau-Anlage in Wien-Döbling ein siebenjähriges Mädchen aus der Nachbarschaft getötet haben soll. Zuletzt hatte der Angeklagte behauptet, Stimmen hätten ihm die Bluttat befohlen.
Da der 16-Jährige die inkriminierten Tathandlungen nach seiner Festnahme grundsätzlich nicht bestritten hat, dürften zwei einander widersprechende psychiatrische Gutachten im Mittelpunkt der Verhandlung stehen. Während der eine Sachverständige dem Burschen Zurechnungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt bescheinigt, geht der andere davon aus, dass eine seit längerem unbehandelte Schizophrenie des Musterschülers handlungsbestimmend war. In diesem Fall wäre der Angeklagte nicht schuldfähig, könnte somit nicht bestraft werden, sondern wäre allenfalls - dies zeitlich unbegrenzt - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen.