Siebenjährige getötet - Beratung der Geschworenen begonnen
Wien (APA) - Um 18.15 Uhr haben sich die Geschworenen im Landesgericht zur Beratung über das weitere Schicksal des wegen Mordes angeklagten ...
Wien (APA) - Um 18.15 Uhr haben sich die Geschworenen im Landesgericht zur Beratung über das weitere Schicksal des wegen Mordes angeklagten 16-Jährigen zurückgezogen. Nach der Rechtsbelehrung durch Richter Daniel Rechenmacher müssen sie entscheiden, ob es sich bei der inkriminierten Bluttat um eine vorsätzliche Tötung gehandelt hat und ob der Bursch im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig und damit schuldfähig war.
Falls die Geschworenen der Staatsanwaltschaft und dem von der Anklagebehörde nominierten psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann folgen, wäre der Schüler wegen Mordes an dem siebenjährigen Mädchen zu verurteilen, auf das er seiner Darstellung zufolge auf Anweisung von inneren Stimmen losgegangen sei. Hofmann glaubt aber nicht, dass beim Täter die Dispositions- und Diskretionsfähigkeit aufgehoben war. Zusätzlich wäre der Jugendliche aufgrund der von ihm ausgehenden, aus seiner geistig-seelischen Abartigkeit resultierenden Gefährlichkeit in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, wo er auch nach Verbüßung der über ihn verhängten Strafe so lange angehalten werden könnte, bis er als geheilt gilt.
Sollten die acht Laienrichter dagegen dem vom Gericht zum Sachverständigen bestellten Psychiater Werner Gerstl folgen, wäre der Jugendliche ohne Ausspruch einer Strafe zeitlich unbefristet in eine geschlossene Anstalt einzuweisen. Der 16- Jährige wäre dann nicht als Mörder anzusehen. Denn Gerstl zufolge soll der Bursch bereits im Tatzeitpunkt unter dem Einfluss einer ausgeprägten Schizophrenie gehandelt haben und nicht in der Lage gewesen sein, das Unrecht seines Handelns einzusehen.