Geisterfahrt in Rettungsgasse: 902 Euro Strafe für Postlerin

St. Johann im Pongau (APA) - Eine Postlerin, die Ende November 2017 auf der Tauernautobahn (A10) im Salzburger Pongau ihr gelbes Zustellauto...

St. Johann im Pongau (APA) - Eine Postlerin, die Ende November 2017 auf der Tauernautobahn (A10) im Salzburger Pongau ihr gelbes Zustellauto im Stau wendete und als Geisterfahrerin in der Rettungsgasse 500 Meter zur nächsten Ausfahrt zurück fuhr, muss letztlich eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 902 Euro bezahlen. Eine Beschwerde der Frau gegen die Höhe der Strafe wurde kürzlich vom Landesverwaltungsgericht abgewiesen.

Wie die „Salzburger Nachrichten“ und die „Kronen Zeitung“ am Freitag berichteten, ist der Straferlass wegen insgesamt vier Übertretungen - des Befahrens der Rettungsgasse, des Umkehrens auf der Autobahn, der Geisterfahrt und des Befahrens des Pannenstreifens - damit rechtskräftig. In einem Gerichtsverfahren war die Frau bereits Ende März 2018 vom Vorwurf der „Gefährdung der körperlichen Sicherheit“ freigesprochen worden. Begründung: Die Postlerin habe bei dem Vorfall niemanden konkret gefährdet, andere Autofahrer hätten weder bremsen noch auslenken müssen.

Ein Lkw-Fahrer hatte die Aktion damals mit dem Handy gefilmt. Das Video vom Manöver fand darauf über die Sozialen Medien österreichweit Verbreitung. Die Frau, der damals für einige Monate der Führerschein entzogen worden ist, war nach dem Vorfall strafversetzt worden. Sie ist mittlerweile nicht mehr bei der Post tätig. In ihrer Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht hatte die Frau den Vorfall schwer bedauert. Sie führte aber an, dass Milderungsgründe wie das sofortige Eingeständnis der Übertretungen nicht entsprechend gewürdigt worden seien.