Fußball: Polizeieinsatz bei Veranstaltungen ist Ermessenssache
Wien (APA) - Ob und in welchem Ausmaß bei einer Veranstaltung ein Polizeieinsatz erforderlich ist, wird in Wien im Zuge des Anmeldeverfahren...
Wien (APA) - Ob und in welchem Ausmaß bei einer Veranstaltung ein Polizeieinsatz erforderlich ist, wird in Wien im Zuge des Anmeldeverfahrens von Polizeijuristen überprüft und je nach Ermessen entschieden. Falls dies nötig ist, trägt der Veranstalter einen Teil der Kosten, jedoch nur die sogenannten Inspektionskosten, hieß es bei der Polizei auf APA-Anfrage.
Das wären im Falle eines Fußballspiels etwa nur die Kosten für jene Beamte, die direkt im Stadion stationiert sind bzw. Dienst versehen. Bei Fußball-Bundesligaspielen liegen diese Kosten für die Vereine – je nach Größe – bei 20.000 bis 70.000 Euro. Die restlichen Kosten - etwa durch eine vermehrte Streifentätigkeit aufgrund größerer Menschenmengen - trägt die öffentliche Hand.
Bei Demonstrationen oder Kundgebungen werden generell keine Einsatzkosten an den Veranstalter weiterverrechnet. Neu im Sicherheitspolizeigesetz (Paragraf 92a Sicherheitspolizeigesetz - Kostenersatzpflicht) verankert ist die Möglichkeit, im Falle von „Spaßanrufen“ oder grober Fahrlässigkeit Einsatzkosten zurückzufordern. Weil es sich dabei um eine neue Bestimmung handelt, gibt es noch keine Judikatur dazu, hieß es seitens der Polizei.