Eurofighter: Finanzprokuratur verteidigt Weisung an StA entschieden
Wien/Toulouse (APA) - Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, hat die Weisung von Justizministeriums-Generalsekretär Christia...
Wien/Toulouse (APA) - Der Präsident der Finanzprokuratur, Wolfgang Peschorn, hat die Weisung von Justizministeriums-Generalsekretär Christian Pilnacek zur Aussonderung von Unterlagen aus dem Akt der Staatsanwaltschaft Wien im Eurofighter-Verfahren klar verteidigt. Darin seien „streng vertrauliche und sensible militärische Informationen“ enthalten, deren Geheimhaltung „im Sicherheitsinteresse Österreichs“ geboten sei.
Darüber hinaus seien die in den betroffenen Akten enthaltenen Informationen für das Strafverfahren irrelevant, betonte Peschorn am Samstag gegenüber der APA. Außerdem würden all diese Unterlagen dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss vorliegen - und zwar schon seit langem und vollständig.
Am Vortag war via ORF bekannt geworden, dass der zuständige Staatsanwalt bei seinen Ermittlungen zur Causa Eurofighter einige Akten, die ihm seit Monaten vorliegen, zurückgeben muss - und zwar auf Weisung Pilnaceks.
Wie Pilnacek bereits am Freitag verteidigte nun am Samstag auch Peschorn dieses Vorgehen entschieden. Der Präsident der Finanzprokuratur verwies im Gespräch mit der APA darauf, dass in den betroffenen Akten militärische Geheimnisse enthalten seien. Man sei gegenüber Vertragspartnern und der NATO dazu verpflichtet, dass diese Informationen geheim bleiben.
Der Staatsanwalt habe diese Akten noch während des vorangegangenen Eurofighter-U-Ausschusses vom Verteidigungsministerium angefordert und (im Wege der Amtshilfe) auch erhalten. Im Verfahren selbst könne die Staatsanwaltschaft diese aber nicht verwenden, da anderen Verfahrensbeteiligten kein Einblick in diese Aktenteile gewährt werden dürfe, so Peschorn. Darauf sei die Staatsanwaltschaft Wien auch bei der Aktenübermittlung ausdrücklich hingewiesen worden.
Die Staatsanwalt habe daher diese Unterlagen von der Akteneinsicht ausgenommen, dagegen wurde von den anderen Verfahrensparteien Beschwerde eingelegt, sagte Peschorn. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien entschied dann im September, dass es zwar grundsätzlich nicht die Möglichkeit gibt, jemanden wegen einer möglichen Geheimnispreisgabe von der Akteneinsicht auszunehmen. Handelt sich es allerdings um militärische Geheimnisse, dann müsse die Staatsanwaltschaft die betreffenden Unterlagen aus dem Akt herausnehmen (und kann diese auch im Verfahren nicht verwenden).
Dieses nun via Weisung durchgesetzte Vorgehen entspreche daher der gerichtlichen Anordnung des OLG Wien, betonte Peschorn. Es werde dadurch die Anspruchsdurchsetzung der Republik gegenüber dem Eurofighter-Hersteller in keiner Weise behindert, weil diese Unterlagen für das Verfahren irrelevant seien.
Ebenso sieht Peschorn keinerlei Behinderung oder Einschränkung für die Arbeit des aktuellen Eurofighter-Untersuchungsausschusses. Denn die betroffenen Aktenteile liegen dem Ausschuss vor (und sind als klassifiziert - also geheim - eingestuft).
~ ISIN NL0000235190 WEB http://www.airbus-group.com ~ APA160 2018-12-22/14:33