Familienbeihilfe - Familienministerium übt Kritik an Rumänien

Wien (APA) - Das österreichische Familienministerium hat Kritik am EU-Ratsvorsitzland Rumänien wegen dessen offenem Auftreten gegen die Inde...

Wien (APA) - Das österreichische Familienministerium hat Kritik am EU-Ratsvorsitzland Rumänien wegen dessen offenem Auftreten gegen die Indexierung der österreichischen Familienbeihilfe geübt. Für ein Vorsitzland „wäre es eigentlich üblich, den Ansatz des honest broker (‚ehrlicher Makler‘) zu verfolgen und sich möglichst neutral zu verhalten“, hieß es in einer Mitteilung vom Montag.

Rumäniens Außenminister Teodor Melescanu hatte am Sonntagabend von einer möglichen Klage gegen die Indexierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gesprochen. Gleichzeitig prüft auch die EU-Kommission das neue Gesetz. Eine Sprecherin der Kommission sprach am Montag in diesem Zusammenhang von „Diskriminierung“. Mehrere ost- und mitteleuropäische Länder, deren Bürger von der Maßnahme besonders betroffen sind, hatten in den vergangenen Monaten Kritik an der Indexierung geübt und um Hilfe bei der Kommission angesucht.

Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) wiederholte unterdessen die Argumente der Bundesregierung für das neue Gesetz. „Die Indexierung bringt mehr Gerechtigkeit. (...) Die Familienbeihilfe ist kein Gehaltsbestandteil und keine Versicherungsleistung. Daher wurde die Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten des Staates angepasst, in dem das Kind wohnt. Dadurch erhalten alle Eltern den gleichen prozentualen Anteil an Lebenshaltungskosten refundiert und so werden alle Eltern in der EU, dem EWR und der Schweiz gleich behandelt“, wurde sie in der Mitteilung zitiert. Das Ministerium beruft sich dabei auf den Wiener Sozialrechtler Wolfgang Mazal, der in einem Rechtsgutachten der Indexierungsmaßnahme Europarechtskonformität attestiert hatte.

Das Familienministerium wies hierbei darauf hin, dass rumänische Kinder, deren Eltern in Österreich arbeiten, auch jetzt noch mehr Geld bekommen als jene, deren Eltern in Rumänien tätig sind. Allerdings wurde die Höhe der österreichischen Sozialleistungen für in Rumänien lebende Kinder ab 1. Jänner 2019 etwa halbiert.