Innsbrucker wollte Kontrahent mit Schuss “Manieren beibringen“
Nach dem Schuss mit einer Schreckschusspistole mussten dem Opfer Partikel aus dem Auge entfernt werden. Der Richter prüfte im Gerichtssaal die Funktion des Abzugs.
Von Reinhard Fellner
An einem Oktobertag war bei einem 26-jährigen Innsbrucker (zu) viel zusammengekommen. So reihten sich zum Sorgerechtsentzug an der Tochter Probleme mit dem Arbeitgeber. Da kam zusätzlich eine Streiterei mit einem einstigen Arbeitskollegen gerade zur Unzeit. Was mit Spitznamen begann, schaukelte sich dann zwischen den beiden derartig auf, dass der 26-Jährige schlussendlich mit seiner Schreckschusspistole das persönliche Gespräch suchte. Was danach folgte, führte gestern am Landesgericht zum Prozess wegen versuchter schwerer Körperverletzung. Laut Staatsanwalt Clemens Gattringer hatte der 26-Jährige nämlich seinem Gegenüber mit der Pistole direkt ins Gesicht geschossen. In der Notfallaufnahme der Klinik mussten dem Schuss-opfer darauf vier Plastik- partikel aus dem linken Auge entfernt werden. Vor Richter Günther Böhler argumentierte der Angeklagte, dass er die Waffe eigentlich nur zum Selbstschutz mit vor das Haus genommen hätte. Polizeibeamte bezeugten jedoch wesentlich weitreichendere Aussagen am seinerzeitigen Tatort. „Er war aufgebracht und alkoholisiert. Dabei hat er uns gesagt, dass er dem Opfer durch das Anschießen Manieren beibringen wollte“, schilderte ein Polizeibeamter. Er hatte auch die Waffe und herumliegende Patronen sichergestellt. Dem Antrag auf ein schusstechnisches Gutachten zur Frage, ob sich bei der Walther-Pistole nicht etwa ein Schuss durch versehentliches Auslösen des Abzugs gelöst haben könnte, trat Richter Böhler mit Sachkunde entgegen. Kurzerhand entfernte der Strafrichter das Magazin, repetierte durch und zog darauf mehrfach den Abzug: „Ein Double-Action-System! Da muss man erst einen langen Durchzug bis zum Druckpunkt des Abzugs überwinden.“ Fehlauslösung ausgeschlossen. Jetzt wird noch das Opfer als Zeuge aussagen.
Zu einer Geldstrafe von 2160 Euro wurde gestern am Landesgericht ein Hausmeister verurteilt. Über zwei Promille Blutalkohol hatten an einem Novembertag sein Wesen derartig verändert, dass die Anklage auf Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung lautete. Wegen des gemeinsamen Hunds war der 52-Jährige damals im Delirium so mit seiner Lebensgefährtin in Streit geraten, dass er gegen sie und eine weitere Frau wüsteste Todesdrohungen ausgestoßen und zur Untermauerung noch einen massiven Küchentisch in Richtung einer der Frauen geworfen hatte. „Die Gefährtin hat dem 52-Jährigen verziehen: „Er ist ja sonst ein herzensguter Mensch. Doch der Alkohol und die Diskussion um den Hund legten bei ihm einen Kippschalter um. Vor mir stand ein Mensch, den ich nicht gekannt hatte.“ Das Gericht sah letztlich das Delikt einer gefährlichen Drohung verwirklicht und empfahl Alkoholtherapie.