Sozialhilfe in Österreich: „Überbetonung der Sprache“
Mindestsicherung neu: Harsche Kritik zur Reform der Mindestsicherung neu, die jetzt wieder “Sozialhilfe“ heißen soll, kommt von Experten und Hilfsorganisationen.
Von Wolfgang Sablatnig
Wien –Bis morgen läuft die Frist für Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren zur Reform der Mindestsicherung. Die türkis-blaue Koalition will für die Mindestsicherung, die künftig wieder „Sozialhilfe“ heißen soll, per Grundsatzgesetz österreichweit gültige Obergrenzen einziehen. Für große Haushalte mit mehreren Personen soll die Leistung sinken, ebenso für Menschen mit zu geringen Deutschkenntnissen. Hilfsorganisationen und Experten üben zum Teil heftige Kritik.
1Höchstsatz statt Untergrenze. Das Rote Kreuz ortet ein grundsätzliches Problem: „Das Festlegen von Maximalbeiträgen statt Mindestsätzen steht generell im Widerspruch zum Anliegen der Armutsvermeidung.“
2Voraussetzung Sprachkenntnisse. Die Mindestsicherung soll für Alleinstehende maximal 863 Euro pro Monat betragen. Ein in diesem Betrag enthaltener „Arbeitsqualifizierungsbonus“ in der Höhe von 300 Euro ist aber daran gebunden, dass der Bezieher entweder einen österreichischen Pflichtschulabschluss oder Deutsch- bzw. Englischkenntnisse vorweisen kann.
Der Sozialexperte und frühere Verfassungsrichter Rudolf Müller hält diese Anforderung im Gespräch mit der TT für eine „Überbetonung“ und „nicht sachlich“: „In Wirklichkeit ist das eine Diskriminierung von Ausländern.“ Denn zum einen gebe es Arbeitsplätze etwa am Bau, wo es nicht nur auf die Deutschkenntnisse ankomme. Zum anderen sei von anderen für den Arbeitsmarkt nötigen Qualifikationen in dem Entwurf gar keine Rede.
Müller: „Die Sozialhilfe sollte einen Mindestbedarf decken. Und dieser ist nicht abhängig von Sprachkenntnissen.“
Das Rote Kreuz fordert für Asylberechtigte einen Rechtsanspruch auf Deutschkurse, um das geforderte Sprachniveau erreichen zu können.
3Kürzung für große Haushalte. Leben mehrere Personen in einem Haushalt, soll die Leistung pro Person sinken. Müller betont, dass die Leistung damit sogar unter das Niveau der so genannten Grundversorgung sinken würde: „Das heißt, dass dieser Betrag dann jedenfalls nicht mehr ausreicht. Ich halte das für verfassungswidrig.“
Rotes Kreuz und Diakonie fordern einen Verzicht auf die Staffelung, vor allem auch im Interesse der Kinder. Ob die Regelung verfassungsrechtlich zulässig ist, wird laut Müller auch davon abhängen, ob die Bundesländer in ihren Ausführungsgesetzen Übergangsbestimmungen festschreiben, damit sich die Familien auf die Verluste einstellen können.
4Keine Sozialhilfe für Straftäter. Wer wegen einer mit Vorsatz begangenen Straftat zu mehr als sechs Monaten auch bedingter Haft verurteilt wurde, soll während der Verbüßung der Strafe keine Sozialhilfe bekommen. Die Regierung will damit eine „adäquate öffentliche Sanktionswirkung“ erreichen. Juristen mit der Richtervereinigung an der Spitze laufen gegen diese Regelung Sturm: Gerade Straftäter bräuchten für die Resozialisierung soziale Absicherung.
5Zu viele Vorgaben? Müller sieht im Entwurf außerdem kompetenzrechtliche Probleme. In den Erläuterungen wird das Gesetz auch mit fremdenpolizeilichen und arbeitsmarktpolitischen Zielen begründet. Dafür seien die Länder als Adressaten des Gesetzes aber gar nicht zuständig.