Nach Brand eines Windrades: 41-Jähriger in Eisenstadt vor Gericht

Eisenstadt/Gols (APA) - Ein 41-jähriger Elektroinstallateur, der im Dezember 2017 den Brand eines Windrades in Gols (Bezirk Neusiedl am See)...

Eisenstadt/Gols (APA) - Ein 41-jähriger Elektroinstallateur, der im Dezember 2017 den Brand eines Windrades in Gols (Bezirk Neusiedl am See) verursacht haben soll, ist am Dienstag in Eisenstadt vor Gericht gestanden. Der Mann, der damals bei einer Servicefirma gearbeitet hat, bekannte sich nicht schuldig. Er habe keinerlei spezifische Schulungen erhalten, gab er an. Der Prozess wurde vertagt.

Der Angeklagte trug von dem Vorfall am 19. Dezember 2017 schwere Verbrennungen im Gesicht, an den Händen sowie am Oberarm und im Schulterbereich sowie ein diagnostiziertes Inhalationstrauma davon. Danach befand er sich etwa zweieinhalb Wochen im künstlichen Tiefschlaf, etwa ein Jahr lang musste er rund um die Uhr Kompressionskleidung tragen. Er befindet sich nach wie vor im Krankenstand. Die Firma, für die er die Arbeiten durchführte, gibt es nicht mehr.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann, der damals mit einem 22-jährigen Kollegen in das Windrad stieg, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässiges Herbeiführen einer Feuersbrunst vor. Vor Gericht erzählte er, dass einem anderen Kollegen am Vortag eine Sicherung in einen Schaltkasten gefallen sei. Diese hätten er und sein 22-jähriger Kollege am Nachmittag des 19. Dezembers wieder herausholen sollen. Dazu wäre das Abschalten des Stroms nötig gewesen. Der einzige Kollege, der dies hätte tun dürfen bzw. können, war allerdings nicht da, sondern in Deutschland. Daher habe er für die Arbeit sogenannte Elektrohandschuhe geliefert bekommen. Das sind Schutzhandschuhe, mit denen Arbeiten in Spannungsbereich bis zu 1.000 Volt möglich sind. „Wir waren uns sicher, dass da nichts passieren kann“, meinte der 41-Jährige.

Auf den Einwurf des Sachverständigen für elektrische Anlagen, Wolfgang Brandl, dass dies „keine einfache Situation“ sei, räumte der Angeklagte ein, dass er sich durchaus in einer Stresssituation befunden habe. „Ich habe die Sicherung noch nicht in der Hand gehabt, da ist es schon zum Kurzschluss gekommen“, so der Nordburgenländer. Das Feuer war damals in rund 100 Metern Höhe ausgebrochen. Den beiden schwer verletzten Technikern gelang es noch, vom Turm abzusteigen.

Was tatsächlich zu dem Brand geführt hat, war zunächst unklar. Laut Brandl dürfte der Kurzschluss im Netzanschlussschrank diesen ausgelöst haben. Ob das Handeln des Elektroinstallateurs tatsächlich dafür verantwortlich war oder andere Einflüsse dafür gesorgt hätten, blieb zunächst offen. Zur Anlage selbst meinte der Sachverständige: „Als Ziviltechniker würde ich eine solche Anlage nicht mehr abnehmen.“

Speziell geschult wurde der Angeklagte, der zum Zeitpunkt des Vorfalls etwa ein halbes Jahr in dem Unternehmen tätig war, obwohl er dies mehrmals verlangt hatte, nicht. Es habe lediglich einen Monat vorher eine Schulung zur Bergung von Verletzten gegeben. Auch sein 22-jähriger Kollege, der ebenfalls schwere Verbrennungen davon trug, bestätigte diese Angabe.

Der Verteidiger des Angeklagten, Rudolf Tobler, hielt gegen Ende der Verhandlung fest: „Ich glaube, dass man prüfen sollte, ob da nicht der Falsche sitzt“. Der Prozess wird am 15. März fortgesetzt. Eine Reihe von Zeugen soll einvernommen werden.