Wiener Mafia-Mord - U-Haft wegen Tatbegehungs- und Fluchtgefahr
Wien (APA) - Wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, auf APA-Anfrage präzisierte, wurden beim 29-Jährigen als Haft...
Wien (APA) - Wie die Sprecherin des Wiener Landesgerichts, Christina Salzborn, auf APA-Anfrage präzisierte, wurden beim 29-Jährigen als Haftgründe - bezogen auf den Verdacht auf falsche Zeugenaussage und den Gebrauch fremder Ausweise - Tatbegehungs- und Fluchtgefahr angenommen. Die Verlängerung der U-Haft um weitere vier Wochen ist rechtskräftig.
Die Rechtsvertreterin des 29-jährigen Serben, Heike Sporn, legte dagegen keine Rechtsmittel ein. Die Entscheidung des Landesgerichts sei zwar „ein bisserl hart, aber ich bin der Ansicht, dass das Oberlandesgericht einer Haftbeschwerde im derzeitigen Ermittlungsstadium nicht entsprochen hätte“. Sporn will vorerst die weiteren Erhebungen abwarten: „Grundsätzlich kann dann jederzeit ein Enthaftungsantrag gestellt werden.“