Tirol

Strenge Auflagen für Escape-Räume auch in Tirol

© Foto TT / Rudy De Moor

Spielräume, in denen Teilnehmer Rätsel lösen müssen, um diese wieder verlassen zu können, erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. In Tirol wacht unter anderem die Feuerpolizei über die Einhaltung der Vorschriften.

Von Nikolaus Paumgartten

Innsbruck –Sich in einem Raum einsperren lassen, um in einer bestimmten Zeit eine Reihe von Rätseln zu lösen, damit sich die Türe wieder öffnet – so lautet das ursprüngliche Konzept der so genannten Escape-Rooms. Vor über zehn Jahren in Japan entstanden, hat der Trend längst Europa erreicht. In Tirol gibt es mittlerweile zehn Anbieter mit über 20 Räumen.

Traurige Berühmtheit erfuhr das Spielkonzept allerdings vergangene Woche durch den Brand in einem Escape-Room-Gebäude in Polen. Dabei starben fünf 15-jährige Mädchen, die sich nicht rechtzeitig in Sicherheit bringen konnten. Ein defekter Gasheizer dürfte das Feuer ausgelöst haben, den Mitarbeitern sei es nicht mehr gelungen, den Raum rechtzeitig zu öffnen. Einen anderen Fluchtweg gab es nicht.

Bei den Escape-Räumen in Tirol steht im Gegensatz zum ursprünglichen Konzept aus Japan jedoch nicht das Einsperren und die Befreiung aus dem Raum im Vordergrund, sondern das Lösen der in einer Geschichte eingebetteten Rätsel.

„Bei uns werden die Türen geschlossen, aber nicht versperrt. Die Teilnehmer können die Räume jederzeit wieder verlassen“, erklärt Bernhard Vogl, der in Innsbruck „EscapeGame“ mit fünf Räumen betreibt. Die Teilnehmer werden in den Räumen permanent über Kameras beobachtet, auch eine Kommunikation über eingebaute Mikrofone oder per Walkie-Talkie zum Spielleiter ist jederzeit möglich. Die Kombination aus gemeinsamem Rätsellösen und Spezialeffekten in bis ins Detail geplanten und dekorierten Räumen mache den besonderen Reiz aus, erklärt Vogl. Im „Zauberschloss“ etwa öffnet sich plötzlich wie durch Geisterhand ein Schrank und gibt den nächsten Hinweis preis, wenn man zuvor Bilder an der Wand in der richtigen Reihenfolge angeordnet hat. Nach 60 Minuten soll der „Zaubertrank“ gefunden und das Spiel beendet sein.

Eine Tragödie wie in Polen sei schon alleine deshalb hier nicht möglich, weil die Teilnehmer nicht eingeschlossen werden, erklärt Vogl. Zudem sei die Anlage feuerpolizeilich genehmigt. An den Wänden hängen Feuerlöscher und beleuchtete Fluchtwegtafeln, die Gänge zu den Räumen haben die vorgeschriebene Breite und es gibt einen zusätzlichen Notausgang zum Nachbargebäude, so Vogl.

Eingesperrt wird auch bei Nikolaus Staudacher, Geschäftsführer vom Rätselraum Tirol in Innsbruck, niemand. „Wir haben deshalb auch ganz bewusst die Bezeichnung ‚Rätselraum‘ gewählt, weil es in erster Linie ums Rätsellösen geht und nicht darum, als Eingesperrter zu entkommen“, erklärt Staudacher. Bei „Just Escape Zillertal“ in Fügen hat man ebenfalls darauf verzichtet, die Besucher einzusperren – vor allem deshalb, weil das von Kundenseite größtenteils abgelehnt wurde, heißt es. In einem der zwei Räume bei „PlayTheGame-Escape“ in Innsbruck lassen sich die Besucher zwar einsperren, der Raum verfügt aber über zwei Not-Aus-Tasten. Werden diese betätigt oder fällt der Strom aus, öffnen sich sofort alle Türen und die Notbeleuchtung springt an.

„Auch bei Escape-Rooms müssen die Teilnehmer die Möglichkeit haben, jederzeit selbstständig ohne fremde Hilfe den Raum zu verlassen“, erklärt Christian Kugler von der Innsbrucker Bau- und Feuerpolizei. Wenn das oder sämtliche andere bau- und feuerpolizeilichen Vorschriften nicht erfüllt sind, dürfe ein Escape-Room nicht gewerblich betrieben werden. „Was wir aber natürlich nicht beeinflussen können, sind mögliche inoffizielle Escape-Rooms“, so Kugler, der daher dazu rät, nur offiziell gemeldete Escape-Räume zu besuchen. Grundsätzlich empfiehlt Kugler, sich nicht nur bei Escape-Räumen im Vorfeld über die Fluchtmöglichkeiten zu informieren, sondern etwa auch in Hotels oder bis dahin unbekannten Gebäuden. Schließlich könne diese Information im Ernstfall lebensrettend sein.

TT-ePaper jetzt 1 Monat um € 1,- lesen

Die Zeitung jederzeit digital abrufen, bereits ab 23 Uhr des Vortags.

Verwandte Themen