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Innsbruck
Immobilien: Tirol stellt EU-Recht auf Prüfstand und schränkt Kauf ein
Nur noch für unmittelbare Wohnzwecke soll der Kauf von Wohnungen und Baulandflächen erlaubt und Spekulation verhindert werden.
Symbolfoto.
© thomas boehm
Innsbruck – Heute wird die Tiroler Landesregierung ihr versprochenes Wohnpaket präsentieren. Dabei dürfte es auch überraschende Eingriffe in die Bodenpolitik geben. Neben befristeter Widmungen für Bauland und verpflichtenden Vorbehaltsflächen für den geförderten Wohnbau in den Gemeinden erschwert das Land vor allem der Kauf von Wohnungen bzw. Grund und Boden. Nämlich für jene, die damit lediglich spekulieren wollen. Nur wer einen unmittelbaren Wohnzweck nachweist, darf Immobilien kaufen. Wenn kein Bedarf vorliegt, soll das Rechtsgeschäft dann einem so genannten Interessentenmodell unterliegen.