LVwG Burgenland - SPÖ wirft ÖVP „beispiellose Hetzkampagne“ vor
Eisenstadt (APA) - Der Verzicht auf ihre Bewerbung für den Chefposten im Landesverwaltungsgericht (LVwG) Burgenland durch die Büroleiterin v...
Eisenstadt (APA) - Der Verzicht auf ihre Bewerbung für den Chefposten im Landesverwaltungsgericht (LVwG) Burgenland durch die Büroleiterin von Landeshauptmann Hans Niessl (SPÖ), Christina Krumböck, hat am Mittwoch für einen politischen Schlagabtausch gesorgt: Die SPÖ warf der ÖVP eine „beispiellose Hetzkampagne“ gegen Krumböck vor. Die ÖVP wies dies zurück und sprach sich für eine Neuauflage der Ausschreibung aus.
Krumböck sei von der Volkspartei während eines laufenden, rechtskonformen Verfahrens die fachliche Qualifikation abgesprochen worden: „Das hat mit kritischer Oppositionspolitik nichts mehr zu tun - da wurde eine kompetente Frau, die sich nichts zuschulden kommen lassen hat, außer sich für ein Amt zu bewerben, systematisch diskreditiert und öffentlich ‚vorgeführt‘“, stellte SPÖ-Klubobfrau Ingrid Salamon in einer Aussendung fest.
Die ÖVP habe einen „schmutzigen Feldzug“ geführt, wie es ihn bisher im öffentlichen Bereich im Burgenland noch nicht gegeben habe. „Hier wurden alle Grenzen eines respektvollen Umgangs überschritten“, so Salamon. Sie sei als Politikerin bekannt dafür, dass sie niemals leichtfertig die ‚Frauenkarte‘ ausspiele. „Aber in diesem Fall bin ich zutiefst überzeugt: Mit einem Mann wäre man niemals so umgegangen wie mit Christina Krumböck in den letzten Wochen!“ Angesichts dieser „massiven Angriffe“ sei der Rückzug Krumböcks „bedauerlich, aber menschlich nachvollziehbar.“ Die ÖVP habe auch frauenpolitisch „den letzten Rest von Glaubwürdigkeit verspielt“.
Die Volkspartei wies die Kritik, eine „Hetzkampagne“ betrieben zu haben, zurück. „Wir haben nicht eine Person diffamiert, sondern die Vorgangsweise kritisiert“, stellte ÖVP-Landesgeschäftsführer Christoph Wolf fest. Wenn die SPÖ den Vorwurf der „Hetzkampagne“ daherkomme, müsse man sich vor Augen führen, wie sie mit einem Rene Schnedl (der entlassene Geschäftsführer der KRAGES, Burgenländische Krankenanstalten-Gesellschaft m.b.H., Anm.) umgegangen sei.
Unterm Strich sei jetzt wichtig, dass die Rechtstaatlichkeit und die Unabhängigkeit des Amtes gewahrt bleibe. Die ÖVP bleibe bei ihrer Forderung „dass die Ausschreibung neu starten soll“, so Wolf. Dabei sollte man auch die gesetzlichen Bestimmungen überarbeiten, etwa betreffend die Altersgrenze von 40 Jahren, plädierte Wolf für eine Gesetzesänderung.
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