Rumäniens frühere oberste Korruptionsjägerin ruft EGMR an

Bukarest (APA) - Rumäniens frühere Chefermittlerin der Antikorruptionsbehörde DNA, Laura Kövesi, hat wegen ihrer erzwungenen Absetzung von l...

Bukarest (APA) - Rumäniens frühere Chefermittlerin der Antikorruptionsbehörde DNA, Laura Kövesi, hat wegen ihrer erzwungenen Absetzung von letztem Sommer den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen.

Damit will Kövesi nach eigenen Angaben vor allem verhindern, dass das vom amtierenden Justizminister Tudorel Toader aus der Taufe gehobene umstrittene Abberufungsverfahren nicht zur gängigen Praxis gegenüber unliebsamen leitenden Staatsanwälten wird. Wie die angesehene Ermittlerin am Mittwoch klarstellte, geht es ihr weder um ihren alten Job noch um Schmerzensgeld. Wichtig sei für sie einzig, dass ihre auf einem äußerst strittigen Urteil des Verfassungsgerichts beruhende Abberufung nicht zu einem Präzedenzfall werde, anhand dessen leitende Staatsanwälte immer wieder „in die Knie gezwungen“ werden könnten.

Die 45-Jährige erläuterte, während des gesamten Abberufungsverfahrens zu keinem Zeitpunkt verfahrensbeteiligt gewesen zu sein – ihr sei somit jede Möglichkeit verwehrt geblieben, angehört zu werden oder ihren Fall vor Gericht zu bringen. Letztlich habe das Verfassungsgericht sie „mit der Absetzung abgestraft, obwohl es laut geltendem Recht gar nicht dazu befugt ist“.

Der frühere Präsident des Verfassungsgerichts, Augustin Zegrean, bezeichnete in einer ersten Reaktion Kövesis Schritt als „völlig berechtigt“ - sie sei de facto „prozesslos verurteilt“ und ihr Recht auf ein faires Verfahren eindeutig verletzt worden, zumal das Verfassungsgericht sich nicht einmal bemüht habe, ihr kulanzhalber die Chance einer Anhörung einzuräumen. Der EGMR befinde nicht über die Rechtmäßigkeit von Verfahren, sondern darüber, ob sie gerecht seien und die Menschenrechte einhalten, so Zegrean.

Wenig begeistert zeigte sich indes der rumänische Justizminister: Es stehe Kövesi selbstverständlich frei den EGMR anzurufen, doch sei ihr Schritt ein aussichtsloser, da Urteile des Verfassungsgerichts selbst vom EGMR nicht gekippt werden könnten, so Tudorel Toader.

~ WEB http://www.echr.coe.int/ ~ APA258 2019-01-09/12:31