Hitler-Bild in Wohnung aufgestellt: 21-Jähriger in NÖ freigesprochen

St. Pölten (APA) - Weil er ein gerahmtes Bild von Adolf Hitler in einem Regal im Wohnzimmer aufgestellt haben soll, ist ein 21-Jähriger am M...

St. Pölten (APA) - Weil er ein gerahmtes Bild von Adolf Hitler in einem Regal im Wohnzimmer aufgestellt haben soll, ist ein 21-Jähriger am Mittwoch in St. Pölten wegen des Verstoßes gegen das Verbotsgesetz vor Gericht gestanden. Der Mann wurde freigesprochen, die Abstimmung der Geschworenen fiel einstimmig aus. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Das etwa 20 mal 15 Zentimeter große Hitler-Bild war laut Anklage in der Wohngemeinschaft im Bezirk St. Pölten-Land, in der der Beschuldigte lebt, ab Mitte August 2018 für etwa einen Monat gut sichtbar. Zehn bis 20 Personen sollen das Foto gesehen haben. Die Aufnahme, die der Beschuldigte selbst ausgedruckt hatte, war mit dem Text „Onkel Adi aus Purkersdorf“ versehen.

In der Wohngemeinschaft lebe er mit zwei Mitbewohnern, sagte der Angeklagte bei seiner Befragung. Wegen mutmaßlichen Suchtgifthandels von einem der beiden habe die Polizei eine Hausdurchsuchung durchgeführt und sei dabei auf das Foto gestoßen.

Dass er das Bild ausgedruckt hat, habe mit dem Test eines neu gekauften Druckers zu tun. Zuerst habe er ein Foto des türkischen Republiksgründers Mustafa Kemal Atatürk gedruckt, sagte der Beschuldigte, ohne ein klares Motiv dafür zu nennen: „Aus irgendeinem Grund.“ Das Bild zeigte er dann einem türkischstämmigen Mitbewohner, der Atatürk nicht erkannte. Daraufhin druckte der 21-Jährige das Hitler-Foto aus, zeigte es dem Mitbewohner ebenfalls und fragte: „Und, den kennst a ned?“ Das sei „makaberer Humor“, räumte der Beschuldigte ein.

Das gerahmte Bild war mehrere Tage im Zimmer des Mitbewohners gestanden, dann wurde es in einer Schublade verstaut, wo es rund einen Monat lag, sagte der Beschuldigte. Später habe der Mitbewohner das Foto mit dem Hitler-Konterfrei nach unten im Wohnzimmer platziert, danach habe er es selbst sichtbar auf das Regal gestellt. Der Mitbewohner, der als Zeuge einvernommen wurde, sagte: „Das Bild ist stehen geblieben“, keiner habe mehr daran gedacht.

„Das ist jetzt nichts, was lustig, schön, dekorativ oder sonstwas wäre. Das kann man ja wegschmeißen auch, warum findet es nicht den Weg in den Mistkübel?“, fragte der vorsitzende Richter. „Das ist eine gute Frage“, entgegnete der Angeklagte. „Sie haben halt leider keine gute Antwort drauf“, konterte der Richter. „Es war einfach nur ein blöder Scherz“, hielt der Beschuldigte später fest. „Und was ist der Konnex zu Purkersdorf“, wollte der Richter wissen. „Purkersdorf weil ich jeden Tag in die Arbeit über Purkersdorf nach Wien gefahren bin“, sagte der 21-Jährige. Den Schriftzug habe aber sein Mitbewohner auf das Bild geschrieben.

Während die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag eine Verurteilung forderte, sah der Verteidiger eine „Glorifizierung von Hitler mit einem Schriftzug, mit dem man sich über ihn lustig macht“, nicht gegeben. Außerdem liege keine Förderung von nationalsozialistischen Einstellungen vor. „Darauf kam es dem Angeklagten nicht an. Die jungen Herren haben einen Blödsinn gemacht.“