Niederösterreich

Causa Drasenhofen: Mitarbeiterin der Landesregierung angezeigt

Die Mitarbeiterin soll die Verbringung der Jugendlichen nach Drasenhofen organisiert haben.
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Die Mitarbeiterin hatte nach Angaben der Asylkoordination in ihrer Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge eine „erstaunliche Doppelfunktion“. Gegen die Frau wurde Anzeige wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Freiheitsentziehung erstattet.

St. Pölten – In der Causa Asyl-Unterkunft in Drasenhofen ist nun auch Anzeige gegen eine Mitarbeiterin des Amtes der NÖ Landesregierung eingebracht worden. Es gehe u.a. um Missbrauch der Amtsgewalt, teilte die Asylkoordination Österreich in einer Aussendung mit. Der zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FPÖ) war bereits Anfang Dezember vergangenen Jahres angezeigt worden.

Nunmehrige rechtliche Schritte richten sich laut Asylkoordination gegen die für die Belange von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zuständige Mitarbeiterin beim Amt der NÖ Landesregierung, die in der Causa „eine erstaunliche Doppelfunktion“ inne gehabt habe: Die Frau sei gleichzeitig die Rechtsvertreterin der Flüchtlinge gewesen, „während sie die Verbringung der Jugendlichen in das Straflager Drasenhofen organisierte“. Das sei „ein beispielloser Vertrauensbruch gegenüber den Schützlingen“, betonte die Obfrau der Asylkoordination, Anny Knapp.

Anzeige im Namen der Betroffenen

Gegen die Mitarbeiterin sei im Namen der Betroffenen Anzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) erstattet worden, auch wegen Freiheitsentziehung. Damit Rechtsanwalt Georg Zanger jene Jugendlichen, die auch nach dem 1. Jänner noch minderjährig sind, überhaupt anwaltlich vertreten könne, müsse die Frau zudem ihrer Funktion als Rechtsvertreterin der Minderjährigen enthoben werden. „Ein entsprechender Antrag wurde beim zuständigen Bezirksgericht Mödling eingebracht“, teilte die Asylkoordination mit.

Zudem sei ein Teil der Jugendlichen „lediglich aufgrund negativ entschiedener Asylverfahren und nicht wegen strafrechtlicher Verurteilungen“ Opfer der Aktion von Waldhäusl geworden. Die Betroffenen würden jetzt vom Landesrat die Unterlassung der Behauptung einklagen, es handle sich bei allen Betroffenen um Menschen, die „strafrechtlich auffällig sind; jugendliche Straftäter sind; gewalttätige Übergriffe verüben; gerichtlich verurteilt sind; immer wieder aufgefallen sind auch durch Rechtsbruch, durch schwere Körperverletzung oder durch Drogenkonsum; notorisch auffallen bzw. die mit dem Gesetz ständig Probleme haben; notorische Unruhestifter sind“.

Erneute Verlegung „skandalös“

„Dass die über 18-Jährigen jetzt schon wieder verlegt werden, ist skandalös“, empört sich Knapp in der Aussendung zudem. „Nach allem, was sie durchmachen mussten, würden die jungen Menschen jetzt dringend Ruhe brauchen, um sich zu stabilisieren.“

„Alle Burschen, die volljährig wurden, wurden am Mittwoch übersiedelt“, sagte Doro Blancke von der Gemeinschaft „Fairness-Asyl“ laut einem Kurier-Bericht (Donnerstag-Ausgabe). „Wir sind angesichts der aktuellen Entwicklung überrascht“, wurde Caritas-Generalsekretär Klaus Schwertner zitiert.

Waldhäusl war von Zanger bereits am 3. Dezember bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg angezeigt worden. Der Rechtsanwalt beantragte ein Verfahren einzuleiten und das Verhalten des Landesrates in Richtung Freiheitsentziehung und Missbrauch der Amtsgewalt zu prüfen. (APA)

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