Mindestsicherung - Wien 2 - Hacker: Entwurf ein „echter Wahnwitz“
Wien (APA) - Peter Hacker hielt zu Beginn seines Statements fest, dass er als Sozialstadtrat für die soziale Sicherheit in der Stadt verantw...
Wien (APA) - Peter Hacker hielt zu Beginn seines Statements fest, dass er als Sozialstadtrat für die soziale Sicherheit in der Stadt verantwortlich sei - und diese auch garantiere. Zweifel an dem Entwurf hätten sich schon beim ersten Querlesen gemeldet: „Beim detaillierten Durchlesen ist es nicht besser geworden.“ Das Gesetz sei ein „echter Wahnwitz“, unterstrich er.
Wien hält dieses aus mehreren Gründen für undurchführbar. Zum einen verliere das unterste soziale Netz die Aufgabe der Existenzsicherung. Zugleich würden mit der Regelung aber etwa fremdenpolizeiliche und arbeitsmarktpolitische Aufgaben den Ländern „untergejubelt“ - obwohl der Bund dafür zuständig sei.
Für den Ressortchef lässt der Entwurf auch jegliche Transparenz vermissen: „Das Gesetz ist nicht in der Lage, eine bundesweite Vereinheitlichung zu erreichen.“ Auch würden sich eine Reihe von Bestimmungen widersprechen. Hacker wunderte sich etwa über den laut seinen Angaben verwendeten Begriff „anrechenfreie Freibeträge“. Nach Ansicht Wiens fehlt auch eine klare Festlegung, ob Mindestsicherungsempfänger sozialversichert sind. Die Tatsache, dass zwar Höchstbeträge, aber keine Mindestbeträge im Gesetz enthalten sind, lasse zudem auch die theoretische Möglichkeit offen, die Sozialhilfe auf null zu senken.
Hacker beklagt außerdem einen „enormen Verwaltungsaufwand“, der nun drohe. Aus dem Entwurf schreie der „Bürokratiehengst“ entgegen. Die Verfahrensdauer werde sich erhöhen - genauso wie der finanzielle Aufwand, zeigte er sich überzeugt. Wie die Mehrkosten zu beziffern seien, könne man noch nicht sagen. Jedoch seien im Rathaus bereits erste Schätzungen erstellt worden: „Nach einigen Dutzend Millionen Euro Mehraufwand haben wir aufgehört zu rechnen.“ Schwierig zu prüfen seien etwa Leumund, Vermittelbarkeit oder Pflichtschulabschlüsse. Mitunter gebe es nicht einmal Datenbanken, auf die automatisch zugegriffen werden könne.
Ebenfalls mühsam zu bewerkstelligen ist nach Ansicht Wiens die Zuteilung von Sachleistungen. Solche gebe es in Wien jetzt schon, etwa wenn man bemerke, dass Personen mit Geld schlecht umgehen können, berichtete der Stadtrat. Den Anteil auf sehr relevante Teile der Sozialhilfe auszudehnen, davon halte er aber nichts, da man für Zehntausende Menschen Sachleistungen organisieren müsse.
Der Sozialstadtrat ortete eine unendliche Vielzahl an „Kannbestimmungen und widersprechenden Definitionen“ im Entwurf. Auch verfassungs- und europarechtliche Bedenken gibt es. Hacker schloss heute den Gang zum Verfassungsgerichtshof nicht aus. Auch dass angesichts der erwarteten Mehrkosten der Konsultationsmechanismus ausgelöst wird, ist möglich. Allerdings hofft man ohnehin auf Einsicht im Bund: „Ich gehe davon aus, dass das Gesetz überarbeitet wird.“ Die Länder hätten sich bereit erklärt, gemeinsam hier mitzuwirken.
Falls es keine Änderungen gebe, stehe hingegen ein „spannender Prozess“ bevor, mutmaßte der SPÖ-Politiker, der jedenfalls betonte: „Ohne umfassende Reparatur werden wir dieses Gesetz in Wien sicher nicht umsetzen.“
Die Sozialsprecherin der Grünen - und nächste Spitzenkandidatin - Birgit Hebein pflichtete Hacker bei. Das Gesetz sei „menschlich Müll“, konstatierte sie: „Es ist im Grunde ein Armutsförderungsgesetz.“ Die Regierung habe offenbar keine Absicht, Armutsbetroffenen zu helfen. Dies gehe zu Lasten von Kranken, Pflegebedürftigen, Familien mit Kindern oder auch Behinderten.
Letztere würden, so befindet Wien, auch verlieren, obwohl die Regierung einen „Bonus“ vorgesehen habe. Doch dieser sei eine Kannbestimmung, die Streichung des 13. und 14. Bezugs für Dauerleistungsbezieher - wie eben Menschen mit Behinderung - bringe gemeinsam mit anderen Maßnahme des Gesetzes hingegen einen „Doppelmalus“. Eindringlich abgeraten wurde auch davon, Leistungen für Haftentlassene zu reduzieren. Folgekosten für Justiz und Wohnungslosenhilfe wären unvermeidbar, hieß es.