Mindestsicherung: Wien 2 - Nicht-Umsetzung wäre verfassungswidrig

Wien (APA) - Auch laut dem Verfassungsexperten Heinz Mayer dürfte Wien seine Position, das Grundsatzgesetz zur Mindestsicherung nicht umsetz...

Wien (APA) - Auch laut dem Verfassungsexperten Heinz Mayer dürfte Wien seine Position, das Grundsatzgesetz zur Mindestsicherung nicht umsetzen zu wollen, nicht problemlos durchführen können. Ab jenem Zeitpunkt, ab dem die Fristsetzung zur Umsetzung des Grundsatzgesetzes überschritten ist, wäre die aktuelle geltende Fassung in den Bundesländern verfassungswidrig, sagte Mayer zur APA.

Dann könnte ein Antrag beim Verfassungsgerichtshof auf Prüfung der Verfassungskonformität der Landes-Regelungen durchgeführt werden. Er selbst sei - wie Funk - der Auffassung, dass nach abgelaufener Frist und nicht erfolgter Umsetzung durch ein Bundesland die Kompetenz aber ohnehin automatisch vorübergehend vom Land an den Bund übergeht. Der Bund müsste dann eine Regelung für Wien treffen.

Der Verfassungsgerichtshof vertrete in dieser Frage aber eine andere Position, betonte Mayer: Dieser sieht in einem solchen Fall nur eine Verfassungswidrigkeit, aber keinen automatischen Kompetenz-Übergang.

Auch im Fall, dass Wien eine dem Grundsatzgesetz widersprechende Regelung erlässt, würde eine Verfassungswidrigkeit vorliegen, sagte Mayer. Der Experte betonte auch, dass im Falle eines Antrags auf Prüfung der Verfassungskonformität der Landes-Regelung der VfGH nicht nur die entsprechenden Landesgesetze, sondern das Grundgesetz selbst ebenfalls prüfen könnte.

~ WEB http://www.verfassungsgerichtshof.at ~ APA371 2019-01-10/14:06

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