Zehnjährige in Wien vergewaltigt 2 - Mädchen setzte sich zur Wehr

Wien (APA) - Die Zehnjährige hatte sich vehement gegen das, was ihr widerfuhr, zur Wehr gesetzt. Als sich der 34-Jährige an ihr zu schaffen ...

Wien (APA) - Die Zehnjährige hatte sich vehement gegen das, was ihr widerfuhr, zur Wehr gesetzt. Als sich der 34-Jährige an ihr zu schaffen machte, trat sie mit den Beinen nach ihm und schrie um Hilfe. Der Mann hielt ihr den Mund zu und versetzte ihr - wie er vor Gericht zugab - eine Ohrfeige, „dass sie eine Ruhe gibt“.

Erst als die Mutter des Mädchens im Nebenraum rief, das Essen sei fertig, ließ er von ihr ab. „Da ist mir bewusst geworden, was ich verbrochen habe“, gab der Angeklagte zu Protokoll. Fluchtartig verließ er mit einer fadenscheinigen Begründung die Wohnung, wobei er seinem Opfer noch einschärfte, ja nichts zu sagen, sonst werde er sie bzw. die Familie umbringen.

Er kam allerdings nicht weit. Die Zehnjährige vertraute sich sofort der Mutter an, wie die Frau als Zeugin dem Gericht unter Tränen schilderte: „Das Gesicht meiner Tochter werde ich nie mehr vergessen. Es war voller Angst. Sie ist in meinen Armen zusammengebrochen.“ Die Folgen der Tat sind derzeit gar nicht überschaubar. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet die Zehnjährige an einer ausgeprägten posttraumatischen Belastungsstörung, die einer Körperverletzung gleichkommt. Auch die zwei jüngeren Geschwister des Mädchens sind in psychologischer Behandlung. „Sie haben alle Albträume“, berichtete die Mutter. Ihre Älteste fühle sich aufgrund des Erlebten schmutzig, habe sich Verletzungen zugefügt: „Sie hat sich selbst wehgetan, bis Blut kommt.“

Die Mutter hatte umgehend die Polizei verständigt, zwei Beamte nahmen den 34-Jährigen noch in der Nähe ihrer Wohnung fest. Dabei leistete der Mann Widerstand.

Der Angeklagte wurde bei einem Strafrahmen von fünf bis 15 Jahren wegen Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, pornografischer Darstellung von Unmündigen und Widerstands gegen die Staatsgewalt zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die offene, aus der Vorverurteilung resultierende Bewährungsstrafe von zwei Jahren wurde widerrufen, sodass der Kinderschänder insgesamt zwölf Jahre abzusitzen hat.

Darüber hinaus wurde er - gestützt auf ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Siegfried Schranz - in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Der 34-Jährige erbat Bedenkzeit, der Staatsanwalt war mit dem Urteil einverstanden.