Gerichtssplitter

Gamsgeißen gewildert: Kurzschlussreaktion statt Rache

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Einen Einsatz der Polizeispezialeinheit Cobra nahe der Hafelekarspitze hatte es in Tirol noch nicht gegeben. Bis letzten Oktober. Damals beo...

Einen Einsatz der Polizeispezialeinheit Cobra nahe der Hafelekarspitze hatte es in Tirol noch nicht gegeben. Bis letzten Oktober. Damals beobachteten ein Jagdpächter und dessen Aufsichtsjäger im Bereich der „Gleirscherzähne“ zwei Wilderer beim Erlegen von zwei Gämsen. Die Polizei musste die alpine Fahndung darauf mittels Hubschrauber erledigen und nahm aufgrund der Bewaffnung der Wilderer gleich Cobra-Beamte mit. Östlich der Seegrube wurde das Duo nach einer guten Stunde festgenommen. Während Wilderer sonst traditionell aus eher nicht so gut gestellten Gesellschaftsschichten stammen, hatten es die Polizei bei den Hafelekar-Wilderern jedoch mit zwei gut gestellten Akademikern zu tun. Beide drückten gestern am Landesgericht erstmals die Anklagebank und kristallisierten sich als Jäger heraus, welche die städtische Eigenjagd „Samertal“ wie ihre Westentasche kannten. Hatten beide doch über drei Jahre ein so genanntes „Abschusspaket“ in diesem Revier. Dabei war es laut Angeklagten jedoch immer wieder zu Uneinigkeiten mit der Stadt bis hin zu unerklärbaren Abschüssen gekommen. Auch habe man in der Vertragszeit sieben Gämsen zu wenig geschossen, sodass es durch den Abschuss der zwei Gamsgeißen ohnehin zu keinem Schaden gekommen sei. Die Wilderer-Aktion selbst bezeichneten beide im Prozess als Blödsinn und Kurzschlussreaktion. Das Wort Rache wollte keiner der Akademiker in den Mund nehmen. Vielmehr beantragte Verteidiger Ulrich Ortner für seine Mandanten eine Diversion statt Vorstrafe wegen schweren Eingriffs in fremdes Jagdrecht: „Beide waren von Anfang an geständig und sind wertvolle Mitglieder unserer Gesellschaft!“ Das Gericht sah es ähnlich und verordnete für den Jagdfrevel je 60 Stunden an gemeinnützigen Leistungen sowie 100 Euro Gebühren. Das war wiederum der Staatsanwaltschaft zu gelinde. Nun muss das Oberlandesgericht über die Sanktion entscheiden.

Zwei Burschen (18, 20) im Unterland einten letztes Jahr Flausen im Kopf und Geldnot. Der Lösungsansatz für Letztere offenbarte jedoch jede Menge kriminelle Energie. Gezielt stahl das Duo teure Fahr- und Motorräder. Selbst die Hilfsmittel für die Diebstahlsserie ergaunerten sie. Bolzenschneider und Flextrennscheiben stahlen sie im Baumarkt, auch einen Anhänger zur Verbringung der Motorräder. Ja, und betankt wurde deren Auto unter Anbringung fremder Kennzeichen, die dann im Inn ihre letzte Ruhe fanden. Für den dreifach vorbestraften 20-Jährigen endete dies mit insgesamt 32 Monaten Gefängnis. Der 18-Jährige kam mit neun Monaten bedingter Haft und 1440 Euro Geldstrafe davon. (fell)

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